Pflegegrad bei der DAK beantragen

Bei der DAK handelt es sich mit knapp 6 Millionen Versicherten um eine der wichtigsten gesetzlichen Krankversicherungen in Deutschland. Bei der DAK Krankenversicherte können auch über die DAK Pflegeleistungen beantragen. Ein Pflegegrad bei der DAK lässt sich beantragen, dafür ist eine bestimmte Prozedur vorgesehen, die aus mehreren Schritten besteht.

Bedingungen für einen Pflegegrad bei der DAK

Zunächst wird darauf hingewiesen, dass es zwei Bedingungen gibt, die erfüllt sein müssen, damit ein Pflegegrad bei der DAK beantragt werden kann. Pflegebedürftigkeit wird dann als gegeben beantragt, wenn die betroffene Person zum einen in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang pflegeversichert war. Zum anderen kann ein Pflegegrad der DAK nur dann gewährt werden, wenn die Unterstützung, die die beeinträchtigte Person benötigt, dauerhaft ist, in der Regel mindestens sechs Monate. Es kann kein Pflegegrad der DAK bewilligt werden, wenn die Person nicht mindestens für diesen Zeitraum stark in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und Unterstützung bedarf. Dies bezieht sich auf die Bereiche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, psychische Probleme und Verhaltensauffälligkeiten, Essen, Trinken, Waschen, medizinische Versorgung sowie Alltagsgestaltung und das Aufrechterhalten sozialer Kontakte. Ist in einem oder mehreren dieser Bereiche ein gewisses Maß an Selbstständigkeit nicht mehr gegeben, hat ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der DAK gute Erfolgsaussichten.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Die Begutachtung durch den MDK

Der Pflegegrad der DAK ist Voraussetzung für den Erhalt von Pflegeleistungen. Als erster Schritt muss zunächst ein Pflegeantrag gestellt werden. Die erste Kontaktausnahme kann telefonisch DAK erfolgen oder über das Online-Portal der DAK, wo der Antrag ausgefüllt werden kann. Der nächste Schritt zu einem Pflegegrad der DAK besteht darin, dass die DAK den sogenannten Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragt, einen Gutachter-Termin zu vereinbaren. Bei diesem Gutachter-Termin wird die Selbstständigkeit der beeinträchtigten Person geprüft. Das Ergebnis entscheidet maßgeblich über den später bewilligten Pflegegrad der DAK und die damit verbundenen Pflegeleistungen und Zuschussmöglichkeiten. Dieser Termin ist daher von äußerster Wichtigkeit und es empfiehlt sich, sich gut auf diesen vorbereiten und sich beraten zu lassen, damit bereits im Vorhinein der Ablauf klar ist und ein wenig Unsicherheit genommen wird. Zudem sollten bei dem Termin möglichst viele nahestehende Personen anwesend sein, um zu unterstützen.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Bei dem Termin handelt es sich im Regelfall um einen bis zu eine Stunde langen Besuch zu Hause, bei dem der Gutachter sich ein Bild über die persönliche Situation macht. Auch hier sind wieder die erwähnten Bereiche Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, psychische Probleme und Verhaltensauffälligkeiten, Essen, Trinken, Waschen, medizinische Versorgung sowie Alltagsgestaltung und das Aufrechterhalten sozialer Kontakte relevant. Die betroffene Person wird dabei darum gebeten, über ihre Situation zu sprechen und Einschränkungen offen mitzuteilen. Vielen Personen fällt dies schwer, weil es nicht einfach ist, eigene Beschwerlichkeiten und Unzulänglichkeiten offen einzugestehen. Dies ist jedoch von großer Bedeutung, damit der richtige Pflegegrad der DAK zugewiesen werden kann und entsprechende Hilfeleistungen gewährt werden können. In Bezug auf den Aspekte Mobilität wird beispielsweise abgefragt, wie gut die beeinträchtigte Person noch alleine Treppen steigen kann oder sich innerhalb des eigenen Wohnbereichs bewegen kann. Beim Aspekt Alltagsgestaltung wird unter anderem geprüft, inwieweit die betroffene Person noch selbstständig ihren Tagesablauf bestreiten und sich beschäftigen kann. Auch die Einnahme von Medikamenten, die Pflegedokumentation und Berichte von Ärzten werden mit einbezogen. Stets gilt, dass je größer die Einschränkungen sich darstellen und je weniger eine Person selbstständig ihren Alltag bewältigen kann, desto höher wird der Pflegegrad der DAK womöglich ausfallen. So hängt der Pflegegrad der DAK auch davon ab, ob die betroffene Person noch eigenständig essen, trinken und sich waschen kann oder dazu in einem bestimmten Maße auf Hilfe angewiesen ist.

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Die fünf Pflegegrade

Der MDK fertigt nach dem Termin ein Gutachten an, welches an die Pflegeversicherung gesendet wird. Auf Grundlage eines transparenten Punktesystems wird daraufhin der Pflegegrad der DAK vergeben. Die Entscheidung über den Pflegegrad der DAK wird nach einigen Wochen postalisch zugesandt. Der Pflegegrad der DAK teilt sich in die Stufen 1 bis 5 nach dem erwähnten Punktesystem. So wird Grad 1 bei 12,5 bis 27 Punkten vergeben, Pflegegrad 5, der höchste Pflegegrad der DAK, bei 90 bis 100 Punkten. Hier ist zu beachten, dass je höher der Pflegegrad der DAK, desto stärker ist der Mangel an Selbstständigkeit, von dem ausgegangen wird. Grad 1 ist eine noch geringe Beeinträchtigung, Grad 5 ist eine sehr starke Beeinträchtigung, die besondere Unterstützungsmaßnahmen erfordert. Je nach Pflegegrad bei der DAK werden dann auch Pflegeleistungen in unterschiedlicher Höhe vergeben. Dies unterscheidet sich noch einmal nach reiner Geldleistung, Sachleistung und Leistungen bei vollstationärer Pflege. Die Bezuschussungen sind hier je nach Pflegegrad der DAK sehr individuell und bewegen sich in einem Bereich von 125 bis 2000 Euro im Monat. Der Pflegegrad der DAK kann auch angepasst werden. Bei Verschlechterung der individuellen Situation ist selbstverständlich später auch eine weitere Höherstufung möglich (s.a.: Alles über die fünf Pflegegrade)

Unabhängige Pflegeberatung erhalten

Wichtig ist jederzeit, sich im gesamten Prozess die bestmögliche Unterstützung zu sichern und kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Weg zu einem Pflegegrad der DAK kann oft anstrengend und belastend sein, jedoch können auf diese Weise wichtige Hilfen und Zuschussmöglichkeiten gewonnen werden. Ohne einen Pflegegrad der DAK besteht auch kein Anspruch auf Leistungen. Daher lohnt es sich in jedem Fall, einen Antrag zu stellen und alle Möglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad bei der DAK oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie beim Pflegegrad Antrag

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen bei Bedarf auch bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den MDK die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!