Pflege-Anspruch und Pflegeversicherung

Wenn Sie in Deutschland leben und pflegebedürftig sind, haben Sie einen Pflege-Anspruch, falls Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Eintreten der Pflegebedürftigkeit mindestens zwei Jahre pflegeversichert waren. Dr. Weigl & Partner ist an Ihrer Seite, um Ihren Pflege-Anspruch durchzusetzen.

Der Pflege-Anspruch ist im elften Buch des Sozialgesetzbuches verankert (SGB XI) und gilt für Pflegeanträge, die nach dem 01.07.2008 gestellt werden. Um Pflegeleistungen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.

Hierbei unterstützen unsere erfahrenen Experten von Dr. Weigl & Partner Sie kompetent. Unzählige Pflegegrad-Anträge haben wir bereits zum Erfolg geführt – lassen auch Sie sich beraten. Die erste 30-minütige Einschätzung Ihrer Situation ist kostenfrei, so lernen Sie uns und unsere Arbeit kennen.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Antrag auf Pflege stellen

Die wichtigsten Fakten und Hinweise zu Ihrem Pflegegrad-Antrag:

  • Sie müssen Ihren Pflege-Anspruch durch einen Antrag geltend machen, den Sie selbst oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person stellen.
  • Wir empfehlen, den Antrag auf einen Pflegegrad schriftlich zu verfassen, damit bei Verzögerungen im Laufe des Verfahrens eindeutig nachprüfbar ist, ab wann Ihr Anspruch besteht.
  • Den Pflegegrad-Antrag reichen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenversicherung ein. Dies gilt auch für Privatversicherte, die ebenfalls Pflege beantragen können.
  • Wenn der Antrag auf einen Pflegegrad bei der Krankenkasse eingegangen ist, hat diese fünf Wochen Zeit, den Pflege-Anspruch zu prüfen und Ihnen einen schriftlichen Bescheid zukommen zu lassen. Überschreitet die Krankenversicherung diese Frist aus Gründen, die sie selbst zu vertreten hat, erhalten Sie für jede angefangene Woche 70 Euro zum Ausgleich für Ihre Pflegebedürftigkeit. Diese Regelung gilt jedoch erst ab dem 01. Januar 2018.
  • Es ist wichtig, Ihren Pflegebedarf so früh wie möglich zu beantragen, da die Leistungen nicht rückwirkend gewährt werden.
Zu den Pflegeleistungen

Gutachten durch den Krankenversicherer – Ihren Pflege-Anspruch geltend machen

Ein Gutachter des medizinischen Dienstes oder einer anderen unabhängigen Organisation besucht Sie nach Eingang Ihres Pflegegrad-Antrags in Ihrem persönlichen Lebensumfeld. Er muss sich ein Bild von Ihrer Verfassung und Lebenssituation machen, um zu prüfen, ob Sie Pflege benötigen.

Der Termin mit dem Gutachter ist äußerst wichtig, denn von dem individuellen Ergebnis hängt die Einschätzung ab, ob Sie einen Pflegegrad erhalten. Je nach Intensität der zu erbringenden Pflege, wird einer von fünf Pflegegraden vergeben.

  • Ziel des Gutachter-Termins im Rahmen des sogenannten „Neuen Begutachtungsassessments“ ist die Überprüfung Ihres Pflege-Anspruchs.
  • Der Pflegegrad bestimmt, wie hoch die bewilligten Leistungen sind: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen.
  • Der Gutachter beurteilt außerdem, ob die Pflege durch einen Angehörigen durchgeführt werden kann oder ein ambulanter Pflegedienst ins Haus kommen soll.
Den richtigen Pflegedienst finden
  • Nach der Einschätzung Ihres Pflegegrads werden auch konkrete Maßnahmen empfohlen, die nötig sind, um Ihren Pflegebedarf abzudecken.
  • Falls Sie nach einem Krankenhausaufenthalt einen vollstationären Pflege-Anspruch haben, muss das Gutachten noch im Krankenhaus erfolgen. Die gesetzliche Frist liegt bei einer Woche nach Antragstellung.
  • Seit dem 01. Januar 2017 sind die früheren Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt worden. Um einen Anspruch zu begründen, müssen Sie nach den gesetzlichen Vorgaben pflegebedürftig sein. Als pflegebedürftig gelten Sie, wenn Sie eine gesundheitliche Belastung bzw. eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung, die länger als sechs Wochen dauert, nicht selbstständig kompensieren können.

Termine mit dem Gutachter sind fehleranfällig, oft wird kein oder ein zu niedriger Pflegegrad vergeben. Die Experten von Dr. Weigl & Partner wissen, worauf es beim Gutachter-Termin ankommt, welche Dokumente im Vorfeld zusammengestellt werden sollten oder welchen Vorteil Sie durch das Führen eines Pflegetagebuchs haben. Wir beraten Sie gern und sind auch während des Termins an Ihrer Seite.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflege-Anspruch oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

So wird Ihr Pflege-Anspruch überprüft – Kriterien für die Pflegebedürftigkeit

Der Gutachter prüft anhand von sechs Modulen, wie selbstständig Sie Ihren Alltag noch bewältigen können:

  • Mobilität,
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • Selbstversorgung,
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen oder Belastungen sowie
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Die bisherige Erfassung des Pflegebedarfs anhand der Pflegezeitbemessung spielt nun keine Rolle mehr. Bei der Begutachtung stehen immer Ihre individuellen Fähigkeiten im Mittelpunkt. Für jedes Modul werden Punkte vergeben, die zusammengerechnet und gewichtet werden. Im Ergebnis steht die Einschätzung Ihres Pflegegrads.

Wurde der Pflegeantrag abgelehnt oder wurde ein zu niedriger Pflegegrad vergeben, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und so ein neues Gutachten erwirken. Alternativ können Sie einen Folgeantrag auf Höherstufung stellen, der ebenfalls ein neues Gutachten nach sich zieht.

Unser erfahrenes Expertenteam unterstützt Sie gerne in den Prozessen der Antragstellung und bei allen anderen Fragen im Bereich der Pflege.

Die Erstberatung ist kostenlos – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.