Pflegegeldrechner

Mit einem Online Pflegegeldrechner können Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen ausrechnen, wie viel Pflegegeld Ihnen zusteht. So erfahren Sie schon vor Ihrem Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung, wie viel Geld Sie für die Pflege zur Verfügung haben.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegeldrechner oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Das Pflegegeld ist die wichtigste Leistung, die von der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige zur Verfügung gestellt wird. Als monatliche Grundleistung kann es für Angehörige eingesetzt werden, die sich um die Pflege und Versorgung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds kümmern.

Vor allem, wenn ein Angehöriger für die Pflege beruflich kürzertreten muss, ist das Pflegegeld eine wichtige Zusatzleistung, die für finanzielle Entlastung sorgt. Mit einem Online Pflegegradrechner können Sie schon im Vorfeld berechnen, welcher Pflegegrad – und somit auch wie viel Pflegegeld – Ihnen voraussichtlich zusteht.

Soll anstelle eines Angehörigen ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung und pflegerische Versorgung übernehmen, nennt sich die monatliche Leistung nicht Pflegegeld, sondern Pflegesachleistung. Sie wird für die Beauftragung eines Pflegedienstes eingesetzt, der den Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Auch die Pflegesachleistung kann mit dem Online Pflegegradrechner vorab berechnet werden.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Pflegegeldrechner

Wie funktioniert ein Pflegegeldrechner (auch: Pflegegradrechner)?

Viele Menschen möchten schon im Vorfeld eines Pflegegradantrags wissen, mit welchen Leistungen sie fortan rechnen können. Ein Online Pflegegradrechner, der auch als Pflegegeldrechner bezeichnet werden kann, verschafft einen ungefähren Überblick darüber, welcher Pflegegrad Ihnen zusteht.

Um zu berechnen, welcher Pflegegrad – und wie viel Pflegegeld – einem pflegebedürftigen Antragsteller zusteht, folgt ein Pflegegradrechner dem sog. „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA): Dieses Verfahren verwendet auch der Pflegegutachter, der im Rahmen des Begutachtungsverfahrens der Pflegeversicherung zu Ihnen kommt.

Dabei werden insgesamt sechs Bereiche des Alltagslebens erfasst, die sich auf den Pflegeaufwand auswirken: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Indem Sie eingeben, wie selbstständig einzelne Alltagshandlungen ausgeführt werden können, erhält der Pflegegradrechner Daten, aus denen er ein voraussichtliches Ergebnis errechnen kann.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Welche Bereiche des Alltags deckt ein Pflegegradrechner ab?

Der Pflegegrad, den ein Pflegebedürftiger von seiner Pflegeversicherung erhält, wird auf der Grundlage eines sog. Pflegegutachtens bestimmt. Um dieses Gutachten zu erhalten, erfolgt eine Begutachtung durch einen Mitarbeiter eines von der Pflegeversicherung unabhängigen Unternehmens.

In den meisten Fällen ist dies der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), der für gesetzlich Versicherte zuständig ist. Bei privat versicherten Pflegebedürftigen werden in der Regel Gutachter des Unternehmens Medicproof eingesetzt.

Die Begutachtung, die durch diese Gutachter durchgeführt wird, findet in den Wohnräumen des pflegebedürftigen Antragstellers statt und folgt dem gesetzlich festgelegten System des Neuen Begutachtungsassessments bezeichnet wird. Damit Sie schon mit einem Pflegegradrechner ein ungefähres Bild Ihrer Pflegebedürftigkeit erhalten, macht sich auch unser Pflegegeldrechner, den Sie online auf unseren Seiten finden, das Begutachtungsassessment zunutze.

Zu den Pflegeleistungen

Folgende sechs Bereiche werden dabei, wie oben bereits erwähnt, nacheinander abgefragt:

  • Mobilität: Positionswechsel im Bett, selbstständiges Sitzen, Aufstehen und Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: örtliche und zeitliche Orientierung, Erkennen nahestehender Personen, Gedächtnis, Durchführung von Alltagshandlungen, Entscheidungen treffen, Beteiligung an Gesprächen, Sachverhalte verstehen
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: motorische Verhaltensauffälligkeiten, autoaggressives Verhalten, nächtliche Unruhe, physische und verbale Aggression, Abwehr der Pflege, Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit und Depression
  • Selbstversorgung: Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettenbenutzung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Medikation, Injektionen, Versorgung intravenöser Zugänge, Messung und Deutung von Körperzuständen, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Gestaltung des Tagesablaufs, sich selbst beschäftigen, Ruhen und Schlafen, zukunftsorientierte Planung, Interaktion mit Personen im Umfeld, Pflege von sozialen Kontakten

Indem Sie in den Pflegegradrechner bei jedem Punkt eingeben, ob der Pflegebedürftige eine Handlung selbstständig, weitgehend selbstständig oder vollkommen unselbstständig durchführen kann, berechnet das Online-Tool die verbliebene Selbstständigkeit. Als Ergebnis erhalten Sie einen Wert, der einem der insgesamt fünf Pflegegrade zugeordnet werden kann.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Wie verlässlich ist das Ergebnis eines Pflegegeldrechners?

Die Verteilung, mit der die einzelnen Bereiche im Pflegegutachten gewichtet werden, ist sehr komplex. Die einzelnen, im Gutachten untersuchten Bereiche werden nicht, wie man erwarten könnte, gleichwertig in das Endergebnis einbezogen. So kommt zum Beispiel der Fähigkeit zur Selbstversorgung eine viel höhere Bedeutung für den Pflegegradantrag zu als den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten oder den Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen.

Die einzelnen Bereiche zur Berechnung des Ergebnisses des Neuen Begutachtungsassessments werden prozentual wie folgt aufgeteilt:

  • Mobilität: 10 Prozent
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten/Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: zusammen 15 Prozent
  • Selbstversorgung: 40 Prozent
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: 20 Prozent
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 Prozent
Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Obwohl die Rechner dasselbe System für die Einschätzung benutzen wie später der MDK, sollten Sie sich nicht völlig auf das Ergebnis verlassen: Nicht jeder Rechner ist exakt kalibriert und daher auch für Fehler anfällig. Auch entspricht Ihre eigene Einschätzung der Selbstständigkeit nicht unbedingt in jedem Punkt der des Pflegegutachters. Im Vergleich zu anderen Pflegebedürftigen, die ein Gutachter tagtäglich beurteilen muss, kann sich die Eingabe eines Wertes daher auch verändern.

Das Ergebnis eines Pflegegradrechners bietet somit zwar eine gute Orientierung, muss aber nicht mit dem Ergebnis der Begutachtung und der Vergabe des Pflegegrads übereinstimmen. Und was letztlich zählt, ist allein die Einschätzung des Pflegegutachters.

Pflegegeldrechner zur Vorbereitung auf den MDK-Besuch nutzen

Einen Pflegegeldrechner zu benutzen, ist dennoch nicht sinnlos. Wir empfehlen Ihnen, den Online-Pflegegradrechner zu nutzen, um sich auf den Besuch des MDK-Gutachters vorzubereiten. Indem Sie die Bereiche, die bei der Begutachtung relevant sind, schon im Vorfeld kennenlernen, können Sie eine Voreinschätzung treffen, welche Aspekte der Pflege Sie bei dem Besuch ansprechen sollten.

Alternativ können Sie auch ein Pflegetagebuch führen: Durch die tägliche Auflistung sämtlicher Handlungen, die unterstützend oder pflegend vorgenommen werden, erhalten Sie einen umfassenden Überblick darüber, in welchen Bereichen und mit welchem Aufwand Pflege notwendig ist. Am besten führen Sie das Pflegetagebuch sogar ergänzend zum Ausfüllen des Pflegegradrechners im Internet – auf diese Weise haben Sie ein wichtiges Dokument in der Hinterhand, falls die Pflegeversicherung Ihnen einen Pflegegrad zuspricht, der Ihnen zu niedrig erscheint.

Beachten Sie, dass das Ergebnis des Pflegegradrechners zwar eine wertvolle Orientierung hinsichtlich Ihrer Einstufung in einen Pflegegrad bietet, jedoch ohne Gewähr ist. Was über den Pflegegrad und die Pflegeleistungen entscheidet, ist letztlich das Gutachten des MDK! Falls Sie einen Pflegegrad Widerspruch durchführen oder Ihren Pflegegrad erhöhen wollen, unterstützen wir Sie auch in diesen Prozessen.