Unabhängige Beratung der Pflegeversicherung

Wenn Sie sich zum Thema Pflege und Pflegeversicherung informieren möchten, gibt es von der Pflegekassen einige Beratungsangebote, die Sie wahrnehmen können. In vielen großen und auch kleineren deutschen Städten wurden von den Pflegekassen auf Initiative der Bundesländer Pflegebüros und Pflegestützpunkte eingerichtet. 

Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um Beratungsstellen, bei denen sich Pflegebedürftige und auch Angehörige zum Beispiel darüber informieren können, was beim Antrag auf Pflegegrad zu beachten ist und welche Möglichkeiten der Unterstützung es von den Pflegekassen und anderen Einrichtungen gibt.

Zusätzlich bieten die Pflegestützpunkte, Pflegebüros und auch andere soziale Einrichtungen  Schulungen an, bei denen sich ausgebildete Kranken- und Altenpfleger zum Pflegeberater weiterbilden lassen können. Zusätzlich gibt es Kurse für Angehörige, die die Pflege eines Angehörigen übernehmen und im Rahmen eines Intensivkurses lernen können, wie sie mit dem Pflegebedürftigen umgehen müssen.

Hier lernen sie zum Beispiel spezifische Handgriffe, die ihnen die Pflege erleichtern, auch für den Pflegebedürftigen angenehm sind und letztendlich Verletzungen vermeiden. Hierzu gehört zum Beispiel die richtige Handhabung der Körperhygiene des Pflegebedürftigen, worauf beim An- und Auskleiden des Pflegebedürftigen zu achten ist, und wie Essen, Trinken und Medikamenten verabreicht werden. Im Vordergrund steht nicht nur das Wohlbefinden des Pflegebedürftigen, sondern auch das des Angehörigen.

Während der Pflegeschulungen lernt der Angehörige deshalb auch, durch die Pflege verursachte körperliche und seelische Belastungen in sich selbst zu erkennen und Strategien im Umgang mit durch die Pflege verursachten Stress zu entwickeln.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Dr. Weigl und Partner – unabhängig, professionell, kompetent

Die Angebote der Pflegekassen sind eine gute erste Anlaufstelle, wenn man sich einen generellen Überblick über das Thema Pflege verschaffen möchte und zu diesem Zeitpunkt keine spezifische Beratung benötigt. Pflege ist jedoch eine sehr individuelle Angelegenheit und die Pflege und Unterstützung, die benötigt wird, ist für jeden Pflegebedürftigen einzigartig. Wenn Sie sich für Dr. Weigl und Partner entscheiden, entscheiden Sie sich nur für ein Team von kompetenten und professionellen Mitarbeitern, sondern auch für einen Begleiter, der an Ihrer Seite bleibt.

Bei den Pflegestützpunkten und Pflegebüros haben Sie sehr selten einen persönlichen Ansprechpartner, was darauf hinausläuft, dass Sie bei jeder Frage und jedem Problem von vorne anfangen müssen, den Sachverhalt in all seinen Details zu erklären. Es ist nicht selten, dass unterschiedliche Mitarbeiter unterschiedliche Erfahrungen haben und Ihnen dadurch womöglich unterschiedliche, wenn nicht sogar widersprüchliche Informationen geben. Sowas verwirrt und führt zu Unsicherheiten.

Im Extremfall kann dies dazu führen, dass ein Antrag auf Pflegegrad abgelehnt wird oder die Einstufung viel zu niedrig ausfällt, weil Sie nicht ausführlich darüber informiert worden sind, welche Dokumente und Unterlagen relevant sind. Es kommt leider sehr häufig vor, dass die Entscheidung der Pflegekasse auf einem unvollständigen oder anderweitig fehlerhaften Gutachten beruht.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Dr. Weigl und Partner – persönliche und individuelle Beratung

Uns liegt am Herzen, dass Pflegebedürftige und Angehörige in dieser ohnehin schon schwierigen Situation die Hilfe bekommen, die sie benötigen und die Leistungen erhalten, die für eine bedürfnisgerechte Pflege dringend erforderlich sind. Sie haben bei uns einen festen Ansprechpartner, der sich im Detail mit Ihrem Fall vertraut macht und die Beratung individuell anpasst. So können wir zusammen eine erfolgreiche Strategie entwickeln und dafür sorgen, dass der Pflegebedürftige in den richtigen Pflegegrad eingestuft wird und pflegende Angehörige so gut wie möglich unterstützt werden.

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, mit uns zusammenzuarbeiten, vereinbaren wir zusammen mit Ihnen einen Termin, bei dem Ihnen einer unserer Mitarbeiter einen ersten Besuch abstatten kann und die Möglichkeit hat, eine erste Einschätzung der Gesamtsituation abzugeben. Für diese Einschätzung nehmen wir uns so viel Zeit wie möglich, so dass wir alle wichtigen Details kennen.

Dinge, die Sie als irrelevant einschätzen würden, können für das Gutachten wichtig sein und einen großen Unterschied machen. Wir können Ihnen nach unserem Besuch eine erste Einschätzung darüber geben, in welchen Pflegegrad Sie eingestuft werden sollten und welche Finanz- und Sachleistungen Sie von den Pflegekassen beantragen können.

Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Unterstützung beim Termin mit dem Gutachter

Unser Besuch und unsere Einschätzungen ersetzen natürlich nicht das Gutachten, das die Pflegekassen selbst beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder privaten Unternehmen, wie Medicproof, in Auftrag geben. Jedoch kann Ihr persönlicher Ansprechpartner von Dr. Weigl und Partner beim Termin mit dem Gutachter anwesend sein. Die Termine mit dem Gutachter sind oft viel zu kurz und in dem begrenzten Zeitraum, die ihm für eine komplette Anamnese des Pflegebedürftigen und der Wohnumgebung zur Verfügung stehen, ist es unmöglich, ein vollständiges und aussagekräftiges Gutachten zu erstellen.

Ihr persönlicher Pflegeberater kann den Gutachter auf die fehlenden Punkte aufmerksam machen, die dieser dann nachträglich ergänzen kann. Bevor das Gutachten an die Pflegekassen weitergeleitet wird, wird es noch einmal von uns auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Das Gutachten dient als Grundlage für die Pflegegradeinteilung. Hierbei wird nach einem Punktesystem vorgegangen. Nur wenige Punkte können einen Unterschied machen und entscheiden, ob ein Pflegebedürftiger in einen niedrigeren oder höheren Pflegegrad eingestuft wird.

Ein unvollständiges Gutachten kann also dafür sorgen, dass ein Pflegebedürftiger nur einen Teil der Leistungen erhält, die er eigentlich benötigen würde, weshalb es wichtig ist, dass Sie bei dem Termin mit dem Gutachter gut vorbereitet sind und einen Experten an Ihrer Seite haben.

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Expertenwissen zum Thema Pflegegesetz und Pflegeversicherung gesucht?

Ein guter Pflegeberater kann Sie nicht nur allgemein darüber informieren, wie ein Pflegegrad beantragt werden kann oder Ihnen zeigen, was bei der Pflege eines Angehörigen beachtet werden muss. Angehörige und Pflegebedürftige haben sehr häufig Fragen zum Pflegegesetz und zur Pflegeversicherung und sollten ausführlich darüber informiert werden, welche finanziellen Leistungen ihnen zustehen, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt, wie diese beantragt werden können, wie und auf welcher Grundlage sie Widerspruch gegen einen zu niedrigen Pflegegrad einlegen können und an wen sie sich mit Anliegen dieser Art wenden können.

Unsere Mitarbeiter können Sie auch in all diesen Aspekten ausführlich beraten und Ihnen bei der Beantragung finanzieller Leistungen wie dem Pflegegeld und anderer Hilfsmittel behilflich sein. Vielen Pflegebedürftigen und Angehörigen ist zum Beispiel nicht bewusst, dass ihnen monatlich Pflegeleistungen wie ein Entlastungsbeitrag von 125 Euro zur Verfügung steht, der zum Beispiel für die Tages- oder Nachtpflege, ambulante Pflegedienste oder sonstige zweckgebundene Dinge verwendet werden kann und dazu dient, den Angehörigen bei der Pflege zu entlasten.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Expertenwissen zum Thema Pflegegesetz und Pflegeversicherung gesucht?

Ein guter Pflegeberater kann Sie nicht nur allgemein darüber informieren, wie ein Pflegegrad beantragt werden kann oder Ihnen zeigen, was bei der Pflege eines Angehörigen beachtet werden muss. Angehörige und Pflegebedürftige haben sehr häufig Fragen zum Pflegegesetz und zur Pflegeversicherung und sollten ausführlich darüber informiert werden, welche finanziellen Leistungen ihnen zustehen, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt, wie diese beantragt werden können, wie und auf welcher Grundlage sie Widerspruch gegen einen zu niedrigen Pflegegrad einlegen können und an wen sie sich mit Anliegen dieser Art wenden können.

Unsere Mitarbeiter können Sie auch in all diesen Aspekten ausführlich beraten und Ihnen bei der Beantragung finanzieller Leistungen und anderer Hilfsmittel behilflich sein. Vielen Pflegebedürftigen und Angehörigen ist zum Beispiel nicht bewusst, dass ihnen monatlich ein Entlastungsbeitrag von 125 Euro zur Verfügung steht, der zum Beispiel für die Tages- oder Nachtpflege, ambulante Pflegedienste oder sonstige zweckgebundene Dinge verwendet werden kann und dazu dient, den Angehörigen bei der Pflege zu entlasten.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe und unabhängige Beratung der Pflegeversicherung oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner beantworten Ihnen gerne alle Fragen zum Thema unabhängie Beratung der Pflegeversicherung unterstützen Sie gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, um Ihren Anspruch auf Pflegegeld durchzusetzen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!