Antrag auf einen Pflegegrad

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Pflegebedürftige zunächst einen Pflegeantrag stellen. Auch auf den Begutachtungstermin mit der Pflegeversicherung sollten Sie sich gut vorbereiten.

Wird eine Person pflegebedürftig, sei es durch eine Erkrankung, einen Unfall oder fortschreitendes Alter, das u. U. mit einer Demenzerkrankung verbunden ist, sollte schnell gehandelt werden. Um die hohen Kosten für die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Versicherungsnehmer aufzufangen, kann bei der Pflegeversicherung eine finanzielle Förderung beantragt werden.

Dafür ist ein sogenannter Pflegeantrag notwendig, und dieser sollte frühzeitig gestellt werden – denn Leistungen aus der Pflegeversicherung werden nicht rückwirkend zum Beginn der Erkrankung oder der kognitiven Beeinträchtigung, die ausschlaggebend für die Pflegebedürftigkeit ist, vergeben, sondern maximal rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung. Um die richtige Förderung zu erhalten, sollten Sie also schnell handeln.

Wird ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt, sind einige Punkte zu beachten. So werden z. B. nur dann Pflegeleistungen ausgezahlt, wenn die Pflegebedürftigkeit durch ein Pflegegutachten überprüft und bestätigt worden ist. Außerdem muss der Zustand der Pflegebedürftigkeit dauerhaft sein, d. h. nach dem Gesetz über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten oder länger bestehen.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Was muss der Pflegeantrag enthalten und an wen ist er zu richten?

In Deutschland gibt es, ebenso wie im Bereich der Krankenversicherungen, verschiedene Pflegeversicherungen. In der Regel sind diese an die Krankenkasse angeschlossen, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt automatisch in die Pflegeversicherung ein, denn diese gehört zu den Versicherungen, die in Deutschland verpflichtend sind.

Privat Krankenversicherte haben in der Regel eine private Pflegeversicherung, die häufig ebenfalls mit der Krankenkasse zusammenarbeitet. Der Pflegeantrag kann direkt an die Pflegeversicherung gerichtet werden, aber auch an die zuständige Krankenkasse, die das Schreiben dann an die entsprechende Pflegekasse weiterleitet.

Die wichtigsten Informationen zum Pflegegrad-Antrag:

  • Um den Pflegeantrag korrekt zu stellen, müssen Sie noch nicht viel beachten, denn der Antrag kann formlos gestellt werden.
  • Ein einfaches Schreiben mit der Bitte um Einstufung in einen Pflegegrad bzw. die Überprüfung der Pflegebedürftigkeit genügt; der Antrag kann auch per E-Mail oder telefonisch gestellt werden.
  • Um nachweisen zu können, dass Sie den Pflegegrad-Antrag tatsächlich gestellt haben, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Weg.
  • Einige Pflegekassen schicken dem Antragsteller danach ein Formular zu, das ausgefüllt werden muss, um den nächsten Schritt einzuleiten.
  • Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass der Pflegeantrag von der pflegebedürftigen Person selbst gestellt werden muss. Ein Vertreter, z. B. ein pflegender Angehöriger, ist nur dann berechtigt, wenn der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, den Pflegegrad-Antrag selbst zu stellen. Zudem muss eine Vollmacht vorliegen.
Zu den Pflegeleistungen

Das Pflegegutachten als Grundlage der Einstufung in einen Pflegegrad

Die Pflegeversicherung bewilligt einen Pflegeantrag nicht allein auf der Grundlage des Antrags. Es wird ein Gutachten über den tatsächlichen Pflegebedarf erstellt.  In der Regel beauftragt die Pflegeversicherung bei gesetzlich Versicherten den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit dem Gutachten. Bei Privatversicherten wird Medicproof hinzugezogen. Im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA) wird bei einem Hausbesuch geprüft, wie selbstständig der Pflegebedürftige ist und in welchen Bereichen er auf Pflege und Betreuung angewiesen ist.

Zur Vorbereitung auf den MDK-Besuch empfehlen wir Ihnen, ein detailliertes Pflegetagebuch zu führen. Es ist der wohl wichtigste Nachweis des täglichen Pflegebedarfs, denn hier kann ein pflegender Angehöriger oder ein Pflegeberater festhalten, bei welchen alltäglichen Verrichtungen der Pflegebedürftige auf Hilfe angewiesen ist, wie viel Zeit die Hilfe in Anspruch nimmt und wie oft am Tag sie geleistet werden muss. Die Kriterien, die der MDK-Gutachter bei seinem Besuch abfragt, umfassen folgende Aspekte:

  • die Körperpflege,
  • die Ernährung,
  • die Mobilität,
  • sprachliche und kognitive Fähigkeiten,
  • den selbstständigen Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und
  • die Gestaltung des sozialen Alltagslebens.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegeantrag oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Der Pflegebescheid

Im Anschluss an das Pflegegutachten, in der Regel maximal fünf Wochen nach der Antragstellung, erhält der Pflegebedürftige einen Bescheid der Pflegeversicherung. Dieser kann eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade enthalten, es kann jedoch auch vorkommen, dass der Antrag auf Pflegebedürftigkeit vollständig abgelehnt wird. Manchmal liegt es an fehlenden Informationen, manchmal an Fehlern bei der Begutachtung.

Wurde der Pflegeantrag abgelehnt oder wurde ein zu niedriger Pflegegrad vergeben, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und so ein neues Gutachten erwirken. Alternativ können Sie einen Folgeantrag auf Höherstufung stellen, der ebenfalls ein neues Gutachten nach sich zieht.

Unser erfahrenes Expertenteam unterstützt Sie nicht nur beim Pflegegrad-Antrag, sondern auch dabei, Pflegeleistungen zu erhalten. Bei allen Fragen rund um das Thema Pflege können Sie sich an uns wenden.

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