Die Pflegegeld-Tabelle

Pflegegeld ist die wichtigste Leistung der Pflegeversicherung, von der Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad monatlich profitieren. Unsere Pflegegeld-Tabelle gibt einen Überblick über die monatlichen Leistungen.

Wer in Deutschland einen Pflegegrad erhält, also als pflegebedürftig anerkannt wird, darf sich aussuchen, wie er versorgt werden möchte. Auf der einen Seite kann er sich für die häusliche Pflege entscheiden, die mit Pflegegeld und Pflegesachleistungen ein Leben in den eigenen vier Wänden ermöglicht. Auf der anderen Seite kann die Pflege in einer stationären Einrichtung durchgeführt werden, wo sich professionelle Pflegekräfte und Betreuungspersonen um den Pflegebedürftigen kümmern.

Entscheidet sich der Pflegebedürftige dafür, dass er zu Hause gepflegt werden möchte, und zwar von Familienangehörigen oder Freunden, erhält er von der Pflegeversicherung ein monatliches Pflegegeld. Der Anspruch auf Pflegegeld wird sowohl von gesetzlichen als auch privaten Pflegekassen gewährt. Wie hoch das Pflegegeld ausfällt, richtet sich nach dem Pflegegrad, den die Pflegeversicherung bewilligt hat – weiter unten stellen wir Ihnen in einer Pflegegeld Tabelle eine Übersicht über die monatlichen Leistungen zur Verfügung.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Was ist Pflegegeld und wer bekommt es?

Der Definition nach ist Pflegegeld eine monatliche Sozialleistung für anerkannt Pflegebedürftige: Es handelt sich um eine Geldleistung, die von der privaten oder gesetzlichen Pflegekasse an Pflegebedürftige ausgezahlt wird – vorausgesetzt, sie lassen sich zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten pflegen.

Verankert ist das Pflegegeld im Sozialgesetzbuch (§ 37 SGB XI) als „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“. Vorgesehen ist es dafür, dass Angehörige oder andere private Betreuungspersonen für ihren Aufwand und Einsatz finanziell entschädigt werden können.

Die wichtigste Voraussetzung für den Erhalt von Pflegegeld (klicken Sie hier, um direkt zur Pflegegeld Tabelle zu gelangen) ist ein anerkannter Pflegegrad 2 oder höher. Auch muss nachgewiesen sein, dass die Pflege ausschließlich durch Angehörige oder Bekannte, nicht-professionelle Pflegekräfte erfolgt. Um den Pflegegrad zu erhalten, muss der Versicherte zunächst einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen – die Pflegeversicherung entscheidet dann mithilfe eines Pflegegutachtens, ob der Versicherungsnehmer als pflegebedürftig eingestuft wird und welchen Pflegegrad er erhält.

Zu den Pflegeleistungen

Voraussetzungen für Pflegegeld in der Übersicht

  • Häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere, nicht-professionelle Pflegepersonen
  • Anerkannter Pflegegrad ab Stufe 2
  • Wenn noch kein Pflegegrad besteht: Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegeversicherung
  • Begutachtung durch einen Pflegegutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder Medicproof sowie Genehmigung des Pflegegrads durch die Pflegeversicherung
  • Der Pflegebedarf muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate oder länger bestehen
  • Soll neben Angehörigen auch ein Pflegedienst einen Teil der Pflege übernehmen, erhalten Pflegebedürftige nur ein anteiliges Pflegegeld
Den richtigen Pflegedienst finden

So viel Pflegegeld bekommen Sie für häusliche Pflege – Pflegegeld Tabelle

Die häusliche Pflege durch Angehörige bildet einen wichtigen Teil der Pflege in Deutschland. Wenn ausschließlich Familienmitglieder, Freunde und Bekannte die tägliche Versorgung des Pflegebedürftigen sicherstellen und sich um den Haushalt kümmern, erhalten Sie den vollen Pflegegeld-Satz, der für Ihren Pflegegrad vorgesehen ist. Die genauen Zahlen entnehmen Sie der folgenden Pflegegeld Tabelle:

Pflegegrad 1 0 Euro (kein Anspruch auf Pflegegeld)
Pflegegrad 2 316 Euro im Monat
Pflegegrad 3 545 Euro im Monat
Pflegegrad 4 728 Euro im Monat
Pflegegrad 5 901 Euro im Monat

Wichtige Fakten rund ums Pflegegeld

  • Pflegegeld gibt es ausschließlich für häusliche Pflege.
  • Um Pflegegeld zu erhalten, benötigen Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2.
  • Werden pflegende Angehörige durch Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes unterstützt, zahlt die Pflegeversicherung Pflegesachleistungen sowie anteiliges Pflegegeld.
  • Sind pflegende Angehörige durch Krankheit oder Urlaub verhindert, erhält der Pflegebedürftige im Rahmen der Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen die Hälfte des Pflegegeldes. Auch die Kurzzeitpflege gewährt für bis zu sechs Wochen die Hälfte des Pflegegeldes.
  • Wer in einem Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Das richtige Pflegeheim finden

Diese Pflichten haben Sie bei Pflegegeld

Mit dem Anspruch auf Pflegegeld gehen für den Pflegebedürftigen sowohl Rechte als auch Pflichten einher. Neben dem Recht auf monatliche Zahlungen durch die Pflegekasse sind Pflegebedürftige sowie die pflegenden Angehörigen verpflichtet, diverse Termine wahrzunehmen.

Bis zu zwei Beratungstermine können pro Jahr kostenlos wahrgenommen werden. Durchgeführt werden diese in Form von Hausbesuchen durch ausgebildete und geschulte Pflegekräfte. Für Versicherungsnehmer, die Pflegegeld beziehen, sowie für ihre pflegenden Angehörigen sind diese Termine verpflichtend.

Dabei geht es jedoch nicht darum, einem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen unnötige Termine aufzuerlegen. Vielmehr zielt die Beratung darauf ab, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und pflegende Familienmitglieder oder Freunde in der Pflege anzuleiten – sowohl theoretisch als auch praktisch.

Nehmen ein Pflegebedürftiger und seine Angehörigen die vorgeschriebenen Beratungsbesuche der Pflegeversicherung nicht wahr, kann durch die Pflegeversicherung das Pflegegeld gekürzt oder gänzlich einbehalten werden.

Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Das Pflegegeld ist Pflegebedürftigen vorbehalten, die in einem häuslichen Umfeld von Personen aus dem privaten Umfeld gepflegt werden, die die Pflege nicht professionell ausführen. Im Unterschied dazu erhält der Pflegebedürftige Pflegesachleistungen, wenn die Pflege durch einen professionellen, ambulanten Pflegedienst durchgeführt wird.

Dieser kann z. B. die Körperpflege, Ernährung und Mobilität des Pflegebedürftigen übernehmen oder hauswirtschaftliche Hilfen erbringen. Diese werden als Pflegesachleistungen von der Pflegekasse übernommen und direkt mit dem Pflegedienst verrechnet. Voraussetzung für den Erhalt von Pflegesachleistungen ist wie beim Pflegegeld ein Pflegegrad der Stufe 2 oder höher.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Pflegegeld mit Pflegesachleistungen kombinieren (Kombinationsleistung)

Nicht immer können Angehörige und Freunde gewährleisten, dass ein Pflegebedürftiger jeden Tag zu bestimmten Zeiten versorgt ist. Vor allem die Pflege am Morgen, die die Körperpflege und das Anziehen einschließt, wird daher häufig an einen professionellen, ambulanten Pflegedienst übertragen.

Dass sich ein Pflegedienst zu bestimmten Zeiten um den Pflegebedürftigen kümmert, heißt jedoch nicht, dass der Pflegebedürftige gar kein Pflegegeld erhält. Versorgen sowohl pflegende Angehörige als auch ein ambulanter Pflegedienst den Pflegebedürftigen, können bei der Pflegeversicherung sogenannte Kombinationsleistungen beantragt werden.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegeld oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Die Kombinationsleistung besteht sowohl aus Pflegegeld (für die Betreuung durch Angehörige) als auch Pflegesachleistungen (für die Leistungen des Pflegedienstes). Nachdem die Pflegesachleistungen abgegolten wurden, berechnet die Pflegeversicherung ein anteiliges Pflegegeld, das dem Pflegebedürftigen ausgezahlt wird.

Mit der Pflegegeld-Tabelle von Dr. Weigl und Partner erhalten Sie einen direkten Überblick über die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege durch Angehörige.

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei allen wichtigen Themen der Pflege wie dem Antrag auf Pflegeleistungen. Falls Sie eine Pflegegrad Höherstufung oder einen Widerspruch beim Pflegegrad anstreben, stehen wir Ihnen auch dabei kompetent zur Seite.