Pflegegeld bei Depressionen
Depressionen entstehen häufig, wenn eine pflegebedürftige Person nicht mit ihrer Krankheit zurechtkommt. In anderen Fällen ist eine Depression der Auslöser für eine Pflegebedürftigkeit. Wir erklären Ihnen, wie Sie Pflegegeld bei Depressionen beantragen können.
Der Alltag mit einer Pflegebedürftigkeit kann sehr belastend sein – nicht nur für die Angehörigen, die sich nicht selten um die Pflege bemühen, sondern auch und vor allem für die betroffene Person selbst. Hat ein Pflegebedürftiger Schwierigkeiten damit, seine Pflegebedürftigkeit zu akzeptieren, resultiert dies häufig in einer negativen Einstellung. Wird er mit dieser Problematik allein gelassen, entsteht nicht selten eine Depression, die den Pflegebedürftigen zusätzlich belastet.
Depressionen müssen jedoch nicht zwingend erst im Zusammenhang mit einer bestehenden Pflegebedürftigkeit auftreten. Sie können auch selbst der Auslöser einer Pflegesituation sein: Starke psychische Belastungen wie beispielsweise eine Depression können als Ursache einer Pflegebedürftigkeit geltend gemacht werden.
Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass die Erkrankung den Alltag so stark beeinflusst, dass ein eigenständiges Leben nicht mehr möglich ist. Wird sie als Ursache oder Folge der Pflegebedürftigkeit anerkannt, kann bei Depressionen Pflegegeld als finanzielle Unterstützung im Alltag beantragt werden.
Was versteht man unter Depressionen?
Depressionen zählen zu den psychischen Erkrankungen. Im Gegensatz zu früheren Zeiten gelten Menschen, die an einer Depression leiden, nicht mehr als stigmatisiert – in der breiten Öffentlichkeit ist die Erkrankung ein Thema, das weithin akzeptiert und nicht verurteilt wird. Typische Symptome einer Depression sind Gefühle der Traurigkeit, Mutlosigkeit und Angst. Wer einmal in die Spirale aus Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung geraten ist, findet in der Regel nur schwer und nicht aus eigener Kraft wieder zurück in ein normales Leben.
Ebenfalls als symptomatisch für eine Depression gelten Antriebslosigkeit und mangelndes Interesse. Für die Betroffenen entsteht ein Teufelskreis, der sich selbst antreibt – und häufig in einer Situation resultiert, in der sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag eigenständig zu gestalten, Entscheidungen zu treffen und soziale Kontakte zu pflegen.
Depressionen im Zusammenhang mit der Pflege
Hinsichtlich einer Pflegesituation in Kombination mit einer Depression muss unterschieden werden, ob die Depression Auslöser oder Folge der Pflegesituation ist. Auch eine eindeutige Abgrenzung gegenüber einer Demenzerkrankung muss vorgenommen werden, da die beiden Krankheitsbilder häufig vermischt werden. Symptome wie Antriebslosigkeit, Interessenverlust und die Unfähigkeit, den eigenen Alltag zu bewältigen, treten sowohl bei einer Demenz als auch einer Depression auf und erfordern eine exakte Diagnose. Dies ist u. a. deshalb wichtig, weil eine Demenz völlig anders behandelt werden muss als eine Depression.
Wird eine Pflegebedürftigkeit von einer Depression begleitet, geschieht es häufig, dass die psychische Erkrankung zunächst gar nicht als solche erkannt wird. In vielen Fällen fügen sich die Betroffenen in ihr Schicksal. Dies erschwert jedoch die Situation zusätzlich: Werden zuvor noch existente Ziele aus den Augen verloren oder geht die positive Grundeinstellung zum Leben verloren, resultiert eine unbehandelte Depression häufig darin, dass auch alltägliche Dinge wie die Körperpflege oder die Ernährung vernachlässigt werden.
In der Pflege einer depressiven Person ergeben sich sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die pflegende Person Herausforderungen. Die negative Stimmung, die mit der Depression einhergeht, kann, wenn ihr nicht proaktiv begegnet wird, schnell auch auf die Pflegeperson übergreifen. Gerade bei einer pflegebedürftigen Person mit einer Depression aber ist es wichtig, dass die Pflegeperson eine positive bzw. zumindest neutrale Grundstimmung beibehält.
Kompliziert wird die Pflege eines depressiven Pflegebedürftigen, wenn ein Ablehnungs- und Abwehrverhalten einsetzt. Nicht nur alltägliche Handlungen wie die Körperpflege oder die Nahrungsaufnahme, auch jegliche soziale Interaktion und Kommunikation kann dann verwehrt werden. Erschwerend hinzu kommen in vielen Fällen auch Suizidgedanken – viele Pflegebedürftige können dann nicht mehr alleine gelassen werden und müssen rund um die Uhr betreut werden.
Pflegegrade und Pflegegeld bei Depression
Wenn die Depression bzw. ihre Symptome die Pflege erschweren oder sogar gänzlich dafür verantwortlich sind, dass ein Pflegebedarf entsteht, kann Pflegegeld beantragt werden. Wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt, kann es sich außerdem lohnen, die bestehenden Pflegeleistungen durch einen Antrag auf Pflegegrad Höherstufung zu vergrößern. Grundsätzlich gilt: Je schwerer eine Depression ist und sich auf die Pflege auswirkt, desto umfangreicher können auch die Leistungen ausfallen, die die Pflegeversicherung monatlich zur Verfügung stellt.
In anderen Fällen handelt es sich bei der Depression um die Haupterkrankung, die nicht von weiteren, körperlichen oder mentalen, Symptomen begleitet wird. Die Beantragung und Bewilligung von Pflegeleistungen oder Pflegegeld kann sich dann komplizierter gestalten. Zwar wird jeder einzelne Fall individuell betrachtet, jedoch werden höhere Pflegegrade in aller Regel nur bei schweren Erkrankungen, die sich auch körperlich, z. B. durch eine Bettlägerigkeit, auswirken, bewilligt. Abhängig davon, wie umfangreich Pflege und Betreuung sein müssen, entscheidet die Pflegeversicherung dann, wie hoch das Pflegegeld in jedem einzelnen Fall gezahlt wird:
- Pflegegrad 2: 316 € Pflegegeld
- Pflegegrad 3: 545 € Pflegegeld
- Pflegegrad 4: 728 € Pflegegeld
- Pflegegrad 5: 901 € Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung. Sie ist auf Pflegebedürftige zugeschnitten, die in den eigenen vier Wänden oder einem anderen häuslichen Umfeld von einer privaten Pflegeperson betreut werden. Als private Pflegepersonen gelten Angehörige aus dem engeren Familienumfeld, aber auch Freunde, Bekannte oder Pflegepersonen, die die Pflege nicht erwerbsmäßig durchführen.
Ausgezahlt wird das Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen. Er kann somit selbst entscheiden, wofür er den finanziellen Zuschuss der Pflegekasse einsetzen möchte. Mögliche Verwendungsmöglichkeiten sind die Weitergabe an pflegende Angehörige, die Finanzierung von haushaltnahen Dienstleistungen oder die regelmäßige Betreuung durch einen Alltagsbegleiter.
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Pflegebedürftige bei Depressionen Pflegegeld?
Die Voraussetzungen, unter denen ein Pflegegrad beantragt werden kann, sind für sämtliche Erkrankungen und Beeinträchtigungen gleich. Unterschieden oder bewertet wird dabei nicht nach einzelnen Krankheitsbildern, sondern ausschließlich nach der Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person. Kann ein Pflegebedürftiger seinen Alltag trotz einer körperlichen oder psychischen Erkrankung wie etwa einer Depression noch weitgehend eigenständig meistern, kann es zu einem niedrigen Pflegegrad oder sogar einer Ablehnung des Pflegegradantrags kommen.
Je stärker der Antragsteller eingeschränkt ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Pflegegrad bewilligt wird. Um einen Pflegegrad und damit auch die Berechtigung für das monatliche Pflegegeld zu erhalten, müssen Pflegebedürftige mit einer Depression zunächst einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Eine Voraussetzung ist jedoch, dass der Pflegebedarf für mindestens sechs Monate gegeben ist. Ist absehbar, dass in kürzerer Zeit eine Verbesserung des Gesundheitszustands eintritt, wird ein Pflegegrad in der Regel gar nicht erst gewährt.
Langfristige Einschränkungen aufgrund einer Depression sowie weiteren Beeinträchtigungen führen dagegen zu einer umfassenden Überprüfung der Pflegesituation. Einen Pflegegrad und Pflegegeld bei einer Depression zu beantragen, kann sich daher auch bei einer nur geringfügigen Beeinträchtigung lohnen. Grundsätzlich wird jedoch jeder Einzelfall, der auf eine psychische Beeinträchtigung zurückzuführen ist, sehr genau von der Pflegeversicherung überprüft.
Wie kann Pflegegeld bei einer Depression beantragt werden?
Die Antragstellung für einen Pflegegrad erfolgt bei einer Depression auf demselben Weg wie auch bei anderen, zum Teil körperlichen Erkrankungen. Um das Antragsverfahren anzustoßen, genügt ein formloses Anschreiben: Hiermit wird die Pflegeversicherung in Kenntnis gesetzt, dass der Pflegebedürftige Pflegeleistungen anfordert. Daraufhin vergibt die Pflegekasse einen Termin für die Begutachtung durch einen Pflegegutachter.
Im Begutachtungsverfahren wird ein Pflegegutachten erstellt. Dieses dient der Pflegeversicherung als Grundlage für ihre Entscheidung, ob sie einen Pflegegrad bewilligt. Auch die Höhe des Pflegegrads sowie die entsprechenden Pflegeleistungen richten sich nach dem Pflegegutachten – wird ein entsprechender Pflegegrad gewährt, kann der Pflegebedürftige im Anschluss das Pflegegeld bei Depressionen beantragen.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegeld bei Depressionen oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, um Ihren Anspruch auf Pflegegeld bei Depressionen durchzusetzen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!