Pflegegeld für Kinder

Pflege ist kein Thema, das sich nur um Erwachsene, ältere Menschen dreht: Auch Kinder können, von Geburt an oder durch eine im Laufe des Lebens erworbene Krankheit, pflegebedürftig sein. Wir verraten Ihnen, wie Sie Pflegegeld für Kinder beantragen.

Pflegebedürftigkeit bei Kindern tritt häufiger auf, als man denkt. Zu früh geborene Kinder benötigen ebenso wie solche, die in den ersten Lebensjahren eine schwere Erkrankung entwickeln, schon im Kindesalter eine tägliche, professionelle Pflege. Auch körperliche sowie geistige Behinderungen sind bei Kindern nicht selten und erfordern eine entsprechend geschulte Betreuung.

Wie bei Erwachsenen ist die Pflegeversicherung verpflichtet, einem schwer kranken oder behinderten Kind Pflegeleistungen zuzusprechen, sofern diese gerechtfertigt sind. Um einen Pflegegrad für Kinder zu beantragen, müssen in der Regel jedoch intensive Überprüfungen durch die Pflegekasse erduldet werden: Bevor Sie Pflegegeld für Kinder oder andere Pflegeleistungen erhalten, müssen Sie zunächst nachweisen, dass der Pflegebedarf über den Versorgungsaufwand eines gesunden Kindes hinausgeht.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Pflegebedürftigkeit bei Kindern

Von einer Pflegebedürftigkeit spricht man, wenn eine Person sich im Alltag nicht selbstständig versorgen kann. Auf Hilfe angewiesen sind Pflegebedürftige in der Regel vor allem in den Bereichen der täglichen Körperpflege, der Mobilität sowie der Zubereitung und Einnahme von Speisen und Nahrungsmitteln. Sind Kinder pflegebedürftig, ist der Grund dafür häufig eine schwere körperliche oder geistige Behinderung.

Auch schwere Krankheiten, etwa Leukämie oder andere Krebsarten, können zu einer frühen Pflegebedürftigkeit im Kindesalter führen (s.a. Pflege bei Krebs). Zum Jahresende 2015 lebten rund 175.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Nicht jedes betroffene Kind ist ein Schwerstpflegefall, der Grad der Behinderung bzw. körperlichen oder geistigen Einschränkung unterscheidet sich zuweilen stark.

Vor allem bis zu einem Alter von 18 Monaten ist es für Eltern sowie Ärzte noch schwer zu beurteilen, ob ein Kind pflegebedürftig ist, da es bis zu diesem Alter grundsätzlich auf eine umfassende Versorgung durch die Eltern angewiesen ist.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Den Grad der Pflegebedürftigkeit Ihres Kindes prüfen lassen

Tritt der Pflegebedarf bereits im Säuglingsalter ein, prüft die Pflegeversicherung sehr genau, ob es sich um einen Pflegebedarf handelt, der deutlich über die normale Pflege eines gesunden Kindes hinausgeht. Der Hintergrund dieser Hürde ist, dass Säuglinge und Kleinkinder auch dann, wenn sie gesund sind, rund um die Uhr von ihren Eltern versorgt werden müssen. Je kleiner und jünger das Kind ist, desto weniger selbstständig ist es von Natur aus.

Weil die Versorgung eines Kindes im Säuglingsalter als normal angesehen wird, fällt vielen Eltern zunächst gar nicht auf, dass ihr Kind möglicherweise pflegebedürftig ist. Dass die Versorgung ihres Kindes sowohl zeitlich als auch emotional über die eines gesunden, gleichaltrigen Kindes hinausgeht, stellen sie oft erst im direkten Vergleich mit anderen Eltern fest.

Wenn ein Kind mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung geboren, diese aber nicht direkt als solche erkannt wird, können sie, außer sie haben bereits ein gesundes Kind großgezogen, kaum vergleichen, welcher Pflegeaufwand „normal“ wäre.

Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Wer sich nicht sicher ist, ob die Versorgung des eigenen Kindes aufwendiger ist als bei anderen Eltern, kann den Grad der Pflegebedürftigkeit seines Kindes prüfen lassen. Bevor Sie einen Pflegegrad beantragen, sollte das Gespräch mit anderen Eltern sowie Ärzten gesucht werden: Der Vergleich des Versorgungsaufwands mit gleichaltrigem Nachwuchs und entsprechende Untersuchungen beim Kinderarzt geben in der Regel Aufschluss darüber, ob beim eigenen Kind unter Umständen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Bevor Sie einen Pflegegrad und Pflegegeld für Ihr Kind beantragen, können Sie außerdem mit Hilfe eines Pflegegradrechners und eines Pflegetagebuchs überprüfen, ob Sie gegebenenfalls Anspruch auf Pflegeleistungen hätten. Auch ein Pflegeberater kann wertvolle Einsichten gewähren, die Ihnen bei der Entscheidung für oder gegen einen Pflegegradantrag helfen.

Pflegegeld für Kinder beantragen: Der Pflegegradantrag

Um Pflegegeld für Kinder zu beantragen, müssen Sie zunächst nachweisen, dass Ihr Kind tatsächlich pflegebedürftig ist. Der erste Schritt zum Pflegegeld ist daher der Pflegegradantrag bei der zuständigen Pflegeversicherung. Da es sich bei einem Kind um eine minderjährige Person handelt, können die Eltern als vertretungsberechtigte Personen den Antrag bei der Pflegeversicherung einreichen.

Je früher Sie diesen stellen, desto früher erhalten Sie auch das Pflegegeld für Ihr Kind: Weil Pflegeleistungen in Deutschland erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt werden, kann es sich lohnen, den Pflegegradantrag so früh wie möglich einzureichen.

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Um einen Nachweis über das Datum der Antragstellung zu haben, sollte der Pflegegradantrag schriftlich gestellt werden. Darüber hinaus kann er formlos erfolgen. Ein einfaches Anschreiben mit der Bitte um die Einstufung in einen Pflegegrad genügt. Damit Ihr Antrag zügig von der Pflegeversicherung bearbeitet werden kann, sollten folgende Daten im Antragsschreiben enthalten sein:

  • Name, Adresse und Geburtsdatum des Pflegebedürftigen, d. h. Ihres Kindes
  • Versicherungsnummer Ihres Kindes
  • Postadresse der zuständigen Pflegeversicherung
  • Datum des Antrags
  • Bitte um Zusendung benötigter Antragsunterlagen
  • Unterschrift eines vertretungsberechtigten Elternteils
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Pflegegeld für Kinder beantragen: Das Pflegegutachten

Sobald Sie den Pflegegradantrag bei der zuständigen Pflegeversicherung eingereicht haben, ist die Pflegekasse in der Pflicht, ein Einstufungsverfahren einzuleiten und den Grad der Pflegebedürftigkeit Ihres Kindes zu überprüfen. Die Bewertung des Pflegebedarfs erfolgt im Rahmen einer Begutachtung durch einen professionellen Pflegegutachter.

Dieser wird von der Pflegeversicherung beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, in welchem der Pflegebedarf und die Pflegesituation des Antragstellers einer Bewertung unterzogen werden. Durchgeführt wird das Pflegegutachten nicht von einem Mitarbeiter der Pflegeversicherung selbst, sondern von einem unabhängigen Gutachter.

Dieser wird in der Regel vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK, bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) gestellt und kommt im Auftrag der Pflegekasse zu Ihnen nach Hause.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Vorbereitung auf das Pflegegutachten

Da es im Falle pflegebedürftiger Kinder schwieriger ist, einen erhöhten Pflegebedarf festzustellen, als bei einem Erwachsenen, sollten Sie sich auf den Begutachtungstermin vorbereiten. Spätestens, wenn Sie den Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung eingereicht haben, ist es sinnvoll, ein Pflegetagebuch zu beginnen.

Darin führen Sie täglich auf, welche Handlungen zur Versorgung und Pflege des Kindes vorgenommen werden müssen. Notiert werden kann außerdem die Häufigkeit der Pflegemaßnahmen. Ein ausführlich geführtes Pflegetagebuch hilft dem Pflegegutachter, sich ein realistisches Bild der tatsächlichen Pflegesituation zu machen.

Den richtigen Pflegedienst finden

Weil er das Kind, bzw. den Antragsteller, nur während eines eng bemessenen Zeitfensters zu Gesicht bekommt, ist es für ihn nicht leicht, aus dieser kurzen Begegnung eine angemessene Beurteilung zu extrahieren. Das Pflegetagebuch hilft ihm bei seiner Einschätzung, da es den Pflegealltag widerspiegelt. Besonders bei Säuglingen wird der Pflegeaufwand kritisch geprüft – ein ausführliches Pflegetagebuch kann dazu beitragen, die Pflegeleistungen, die Ihrem Kind zustehen, auch wirklich zu erhalten.

Zur Vorbereitung auf den Begutachtungstermin sollten Sie außerdem sämtliche Dokumente von Ärzten und Krankenhäusern zusammenstellen, die Ihnen vorliegen. Wurde bereits eine Erkrankung oder Behinderung diagnostiziert, hilft diese Information dem Pflegegutachter ebenfalls bei seiner Einschätzung der Pflegesituation.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

So erhalten Sie mit einem Pflegegrad Pflegegeld für Kinder

Nach der Fertigstellung des Pflegegutachtens entscheidet die Pflegeversicherung, ob Ihrem Kind ein Pflegegrad gewährt wird. Abhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit kann Ihr Kind in einen von insgesamt fünf Pflegegraden eingestuft werden. Pflegegeld erhalten Sie ab Pflegegrad 2. Sobald Ihren die Bewilligung des Pflegegrads vorliegt, können Sie nun in einem zweiten Schritt das Pflegegeld für Ihr Kind beantragen. Gezahlt wird es rückwirkend ab dem Tag Ihrer Antragstellung.

Je nach Pflegegrad erhalten Sie für die Versorgung Ihres Kindes folgende Leistungen als monatliches Pflegegeld:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro (kein Anspruch auf Pflegegeld)
  • Pflegegrad 2: 316 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegeld für Kinder oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, um Ihren Anspruch auf Pflegegeld für Kinder durchzusetzen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!