Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt
Wenn ein Pflegebedürftiger ins Krankenhaus muss, kann dies Auswirkungen auf die Pflegeleistungen haben, die von der Pflegeversicherung übernommen werden. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist es deshalb wichtig zu wissen, ob und wann der Leistungsanspruch im Krankheitsfall erlischt.
Wird eine Person aufgrund einer Krankheit oder ihres hohen Alters zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung pflegerisch versorgt, ist nicht ausgeschlossen, dass sie für einige Tage oder Wochen in ein Krankenhaus muss. Gründe für einen Krankenhausaufenthalt können beispielsweise eine Erkrankung, eine Operation oder auch eine routinemäßige Kontrolluntersuchung sein.
Wird der Pflegebedürftige in diesem Zusammenhang für eine oder mehrere Nächte als Patient aufgenommen, stellt sich die Frage, was mit seinem Leistungsanspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen passiert. Erhält er monatliche Zuwendungen von der Pflegeversicherung, sollte schnellstmöglich geklärt werden, ob der Anspruch auf Pflegegeld während des Krankenhausaufenthaltes erlischt. Auf diese Weise lassen sich böse Überraschungen wie unerwartet ausbleibendes Pflegegeld vermeiden.
Wann erlischt der Anspruch auf Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt?
Wer als Pflegebedürftiger weniger als 28 Tage am Stück in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik untergebracht ist, darf beruhigt sein: Innerhalb dieses Zeitraums hat der Krankenhausaufenthalt keinerlei Auswirkung auf die Zahlung des Pflegegeldes oder anderer Pflegeleistungen.
Anders als bei anderen Sonderfällen, die mit dem Leistungsanspruch bei der Pflegeversicherung zusammenhängen, sind diese 28 Tage jedoch nicht als Jahreskontingent zu verstehen: Jeder Einzelfall wird in sich abgeschlossen betrachtet. Auch bei mehreren Krankenhausaufenthalten, die aus unterschiedlichen Gründen und zeitlich nicht eng beieinander erforderlich sind, ist das so. Übersteigt keiner der einzelnen Krankenhausaufenthalte die Grenze von 28 Tagen, entsteht dem Pflegebedürftigen kein Nachteil durch eine Aussetzung der Zahlungen.
Was passiert, wenn 28 Tage erreicht sind?
Bei einem Krankenhausaufenthalt wird das Pflegegeld während der ersten vier Wochen in voller Höhe weiterbezahlt. Dauert der Krankenhausaufenthalt länger als 28 Tage, wird das Pflegegeld ab dem 29. Tag jedoch ausgesetzt.
Ob der Aufenthalt in ein und demselben Krankenhaus oder ununterbrochen in mehreren Krankenhäusern bzw. Reha-Einrichtungen stattfindet, ist dabei unerheblich. Versicherungsnehmer, die einen Pflegegrad und somit Anspruch auf Pflegegeld haben, sollten sich darauf einstellen, dass sie ab dem 29. Tag im Krankenhaus kein Pflegegeld mehr erhalten.
Wann bekomme ich nach einem Krankenhausaufenthalt wieder Pflegegeld?
Sorgen machen, dass Sie Ihr Pflegegeld im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nicht wieder erhalten, müssen Sie sich nicht. Mit dem Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. der Rehabilitationseinrichtung nimmt die Pflegeversicherung die Zahlung des Pflegegeldes wieder auf. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger nach der Entlassung wieder in eine häusliche Umgebung zurückkehren. Ist nach der Reha dagegen ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung notwendig, müssen bei der Pflegeversicherung anstelle des Pflegegeldes die entsprechenden Leistungen für die stationäre Pflege beantragt werden.
Eine Rückkehr in die eigenen vier Wände ist dagegen nicht zwingend erforderlich: Der Begriff der häuslichen Umgebung umfasst hier auch Fälle, in denen der Pflegebedürftige für eine Übergangszeit oder vollständig zu seinen Kindern, anderen Verwandten oder in ein Seniorenheim zieht.
Bekomme ich auch Pflegegeld, wenn die Reha nicht direkt im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt stattfindet?
Häufig kann eine Reha erst mit zeitlichem Abstand zu einem Krankenhausaufenthalt begonnen werden. Nicht immer ist direkt im Anschluss ein Platz in einer passenden Reha-Klinik frei. Dann müssen Patienten mit dem Beginn der Rehabilitation warten, werden für diesen Zeitraum aber nach Hause entlassen.
Im Zusammenhang mit der Fortzahlung des Pflegegeldes profitieren Pflegebedürftige jedoch davon, wenn sich der Beginn der Reha verzögert, wie ein Beispiel verdeutlicht:
- Der Pflegebedürftige A wird nach 10 Tagen aus dem Krankenhaus entlassen. Am selben Nachmittag muss er sich für die Anschlussbehandlung in der Reha-Klinik einfinden. Die Reha ist auf drei Wochen angesetzt. Weil sich die Reha direkt an den Krankenhausaufenthalt anschließt, erhält der Pflegebedürftige A nach 28 Tagen kein Pflegegeld mehr.
- Der Pflegebedürftige B wird erst nach 22 Tagen aus dem Krankenhaus entlassen. Bis er seine dreiwöchige Reha beginnen kann, muss er jedoch noch zwei Wochen warten und zieht für die Übergangszeit zu seiner Tochter, die sich um ihn kümmern will. Als er nach zwei Wochen die Reha beginnt, werden die 28 Tage bis zum Aussetzen seiner Pflegegeldzahlung wieder von vorne gezählt. Er erhält durchgehend Pflegegeld.
Kann ich meinen Pflegegrad durch einen Krankenhausaufenthalt verlieren?
Die Höhe des Pflegegrads und damit auch die Zahlung des Pflegegeldes bleiben von einem Krankenhausaufenthalt unberührt. Wenn der Pflegebedürftige nach dem Krankenhausaufenthalt nach Hause zurückkehrt, wird die Pflegegeldzahlung so wieder aufgenommen, wie sie vorher war.
Hat sich durch den Aufenthalt im Krankenhaus, z. B. nach einer Operation oder einer Erkrankung, jedoch der gesundheitliche Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert, kann es sich lohnen, einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads einzureichen. Wenn sich dabei herausstellt, dass der Pflegebedürftige einen höheren Pflegegrad erhalten kann, erhöht sich auch das Pflegegeld, das monatlich von der Pflegeversicherung gezahlt wird.
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Einen solchen Antrag zu stellen, lohnt sich übrigens nicht nur nach einem Krankenhausaufenthalt – egal aus welchem Grund sich der Pflegeaufwand erhöht, kann mit einem Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads eine Verbesserung der Pflegeleistungen erzielt werden.
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie auch bei Ihrem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Falls Sie einen Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder den Pflegegrad erhöhen möchten, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
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