Pflegegeld bei Pflegegrad 2

Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bietet Pflegebedürftigen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit Zugang zu finanziellen Hilfen der Pflegeversicherung. Neben dem monatlichen Pflegezuschuss besteht weiterer Leistungsanspruch.

Wer eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweist, bekommt nach entsprechender Prüfung durch einen Sachverständigen den Pflegegrad 2 zugewiesen. Versicherungsnehmer, die der täglichen Pflege und Unterstützung bedürfen, erhalten damit Zugriff auf Pflegegeld für die Unterstützung durch pflegende Angehörige sowie weitere Leistungen, die im Zuge der Pflegereform von 2017 in Kraft getreten sind. Der hohe Bedarf an Pflegeleistungen in Deutschland zeigt, wie wichtig das Thema Pflege ist: Immer mehr Menschen sind im Alter oder aufgrund von Erkrankungen auf Unterstützung angewiesen.

Bei Pflegegrad 2 erhält ein Pflegegebedürftiger ein monatliches Pflegegeld, mit dem er beispielsweise einen Angehörigen oder eine andere, nicht professionelle Pflegeperson für den Aufwand der Versorgung entschädigen kann. Neben Pflegegeld bringt Pflegegrad 2 weitere Vorteile mit sich, z. B. Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge oder finanzielle Unterstützung für die Tages-, Nacht- und Verhinderungspflege.

Zu den Pflegeleistungen

Pflegegeld und Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2

Insgesamt gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade. Das Spektrum der Pflegeleistungen, die mit dem entsprechenden Pflegegrad abgerufen werden können, unterscheidet sich von Pflegegrad 2 bis 5 nicht, jedoch stellt die Pflegeversicherung je nach Schweregrad finanzielle Hilfen in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung.

Pflegegrad 2 ist der erste Pflegegrad, in dem sämtliche Leistungen der Pflegekasse zugänglich gemacht werden und ist auf Pflegebedürftige ausgerichtet, die eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen. Wird die Pflegebedürftigkeit von der Pflegeversicherung durch die Bewilligung von Pflegegrad 2 und Pflegegeld anerkannt, erhalten Versicherungsnehmer verschiedene Leistungen und Beratungsangebote.

Den Mittelpunkt von Pflegegrad 2 bilden Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Diese unterscheiden sich in der Höhe der monatlichen Zuzahlung: Pflegegeld ist für pflegende Angehörige vorgesehen, während Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst gezahlt werden.

Weil die tägliche Pflege trotz des erheblichen Pflegebedarfs im Vergleich aber immer noch recht gering ausfällt, liegt der aktuelle Satz für das Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bei 316 Euro; für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 gibt es 689 Euro.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Neben Pflegegeld können in Pflegegrad 2 zudem weitere Leistungen beantragt werden. Mögliche Zusatzleistungen in Pflegegrad 2 sind

  • Kombinationspflege aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen mit anteiligem Anspruch auf Pflegegeld
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich 125 EUR)
  • Kurzzeitpflege (max. 1.612 EUR für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr)
  • Verhinderungspflege (max. 1.612 EUR für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr)
  • Tages- bzw. Nachtpflege (monatlich 689 EUR)
  • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (monatlich 40 EUR)
  • wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (max. 4.000 EUR pro Maßnahme)
  • Gründungszuschuss für Wohngruppen (max. 2.500 EUR pro Bewohner)
  • Beschäftigung einer Organisationskraft für Wohngruppen (monatlich 214 EUR)
  • Pflegeberatung
  • Beratungsgutschein
  • Pflegekurse für Angehörige
Zum online Pflegegradrechner

Voraussetzungen für Pflegegrad 2 und Pflegegeld

Damit ein Versicherungsnehmer Pflegegrad 2, Pflegegeld und weitere Pflegeleistungen erhält, muss die Pflegeversicherung zunächst die Pflegebedürftigkeit feststellen und in den entsprechenden Pflegegrad einordnen. Die erste Voraussetzung, die für Pflegegrad 2 erfüllt sein muss, ist demzufolge ein Antrag auf einen Pflegegrad, den der Pflegebedürftige selbstständig bei der Pflegekasse einreichen muss. Dieser wird allgemein auf einen Pflegegrad gestellt – die Einstufung wird von der Pflegeversicherung vorgenommen.

Ausschlaggebend für Pflegegrad 2 ist die Feststellung der „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Hierfür gibt die Pflegeversicherung ein Pflegegutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder bei MEDICPROOF (bei privat Versicherten) in Auftrag. Wird im Rahmen der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 27 und 47,5 erreicht, erfolgt durch die Pflegekasse eine Einstufung in Pflegegrad 2. Im Anschluss an die Bewilligung von Pflegegrad 2 erhält der Pflegebedürftige Zugang zu Pflegegeld und weiteren mit Pflegegrad 2 verbundenen Pflegeleistungen.

Den richtigen Pflegedienst finden

Wie beantragt man Pflegegeld bzw. Pflegegrad 2?

Die Pflegeversicherung nimmt von sich aus keine Überprüfung vor, ob ein Versicherungsnehmer Anspruch auf einen Pflegegrad hat. Die Beantragung der Leistungen muss daher von dem Betroffenen selbst eingeleitet werden. Um also Pflegegeld bzw. Pflegegrad 2 zu erhalten, muss der Pflegebedürftige einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Zuständig dafür ist die Pflegeversicherung, die in der Regel an die Krankenversicherung des Pflegebedürftigen angeschlossen ist. Zwar muss der Antrag persönlich gestellt werden, jedoch dürfen pflegende Angehörige natürlich bei der Erstellung und Formulierung des Antrags behilflich sein.

Sobald die Pflegeversicherung den Antrag erhält, wird ein Prüfverfahren eingeleitet, das sich „Neues Begutachtungsassessment“ (NBA) nennt. In dessen Rahmen erfolgt eine gutachterliche Prüfung der Pflegesituation: Ein unabhängiges Unternehmen wie der MDK beauftragt einen Pflegegutachter mit dem Begutachtungsassessment – dieses wird in der Regel bei dem Pflegebedürftigen zuhause durchgeführt und folgt einem gesetzlich verankerten Fragenkatalog in Bezug auf den Pflegebedarf.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Die Begutachtung beruht auf verschiedenen Kriterien, die im Hinblick auf die Pflegesituation der häuslichen Pflege untersucht werden. Insgesamt sechs Bereiche müssen betrachtet werden, die sowohl Erkrankungen als auch allgemeine Beeinträchtigungen des Alters sowie kognitive Besonderheiten umfassen. Abgefragt werden dabei folgende sechs Kriterien:

  • Mobilität: Ist der Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung mobil? Kann er sich auch außerhalb eigenständig bewegen? Kann er Treppen steigen oder ohne Hilfe die Toilette aufsuchen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Besitzt der Pflegebedürftige zeitliche und räumliche Orientierung? Trifft er selbstständige Entscheidungen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Ist der Pflegebedürftige verhaltensauffällig? Schläft er unruhig? Kommt es zu aggressiven Zwischenfällen? Zeigt er motorisch erkennbare Auffälligkeiten?
  • Selbstversorgung: Ist der Pflegebedürftige in der Lage, sich an- und auszukleiden? Kann er sich selbst waschen bzw. duschen oder benötigt er Anleitung? Kann er Essen und Getränke zubereiten?
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Kann der Pflegebedürftige eigenständig Medikamente einnehmen oder Sauerstoff geben? Ist er in der Lage, Arzttermine wahrzunehmen?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Pflegt der Pflegebedürftige seine sozialen Kontakte? Hat er Hobbys und kann sich selbst beschäftigen?
Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Weil diese sechs Kriterien sehr viele verschiedene Aspekte der Pflegebedürftigkeit abdecken, kann der Gutachter einen recht genauen Eindruck von der Pflegesituation des Antragstellers gewinnen. In jedem der Teilbereiche werden für das Gutachten Punkte vergeben, die nach einer vorgegebenen Gewichtung zu einem Endergebnis zusammengerechnet werden. Liegt das Ergebnis zwischen 27 und 47,5 Punkten, gewährt die Pflegeversicherung in der Regel Pflegegrad 2 mit Pflegegeld und weiteren zugehörigen Pflegeleistungen.

Wie kann man seine Chancen erhöhen, Pflegegrad 2 und Pflegegeld zu erhalten?

Ob ein Pflegebedürftiger Pflegegeld bei Pflegegrad 2 erhält oder ob die Pflegeversicherung einen niedrigeren Pflegegrad vergibt, richtet sich in erster Linie nach dem „Neuen Begutachtungsassessment“ des MDK. Die Pflegekasse selbst bekommt den Antragsteller nicht zu Gesicht und muss sich auf die Einschätzung des Gutachters verlassen. Weil dieser aber häufig nur sehr wenig Zeit für die Begutachtung zur Verfügung hat, können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit einer guten Vorbereitung ihre Chancen erhöhen, tatsächlich den angemessenen Pflegegrad 2 und das entsprechende Pflegegeld zu erhalten.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Eine gute Vorbereitung umfasst das Zusammenstellen von Unterlagen, aus denen der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen hervorgeht, sowie die intensive Beschäftigung mit der Pflegesituation. Viele Angehörige können aufgrund mangelnden Fachwissens nicht einschätzen, welche Aspekte wichtig für die Entscheidung der Pflegeversicherung sein können. Deshalb sollte die Pflegesituation mithilfe eines Pflegetagebuchs oder eines Fragenkatalogs schon vor dem Gutachtertermin genauer analysiert werden. Oft fällt erst bei einer detaillierten Dokumentation auf, wie viel Zeit und Aufwand die Pflege überhaupt einnimmt.

Zwar ist der Gutachter verpflichtet, während der Begutachtung sämtliche Punkte des Assessment-Fragenkatalogs abzuarbeiten, jedoch sieht die Realität oft anders aus. Können der Pflegebedürftige selbst oder ein Angehöriger aber ergänzende Informationen liefern, die die Pflegesituation beschreiben, werden diese auch bei einem knappen Zeitplan des Gutachters in die Einschätzung einbezogen.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegeld und Pflegegrad oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Damit keine wichtigen Punkte vergessen werden und ggfs. in einer Ablehnung des Pflegegrads oder einer falschen Einstufung münden, ist es wichtig, dass der Pflegebedürftige während des Gutachtertermins von einem Angehörigen oder einem Pflegeberater unterstützt wird. Während ein Angehöriger häufig detaillierter über die Pflege zu berichten weiß, achtet ein Pflegeberater darauf, dass nichts vergessen wird.

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie bei Ihrem Antrag auf Pflegegradeinstufung. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Falls Sie dem Gutachten des MDK widersprechen oder Ihren Pflegegrad höherstufen lassen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!