Rollstühle – Antrag, Finanzierung und Varianten

Wer aufgrund seines hohen Alters, einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr laufen kann, benötigt einen Rollstuhl, um sich fortzubewegen. Die Pflegeversicherung ist für die Erstattung eines Rollstuhls zuständig. Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie bei allen Formalitäten wie dem Pflegegrad-Antrag.

Rollstühle zählen zu den pflegerischen Hilfsmitteln, die aus medizinischer Sicht erforderlich sein können, damit die Betroffenen ihren Alltag weitgehend eigenständig gestalten. Es handelt sich bei einem Rollstuhl insofern nicht um ein Therapiegerät, sondern um ein reines Fortbewegungsmittel.

Pflegehilfsmittel, auch der Rollstuhl, sind mit zum Teil hohen Kosten verbunden. Pflegebedürftige Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung zu stellen. Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner beraten Sie kompetent, damit auch Sie den für Ihre Bedürfnisse passenden Rollstuhl erhalten.

Wie kann ein Rollstuhl beantragt werden?

Die Pflegeversicherung ist dazu verpflichtet, einen Rollstuhl zur Verfügung zu stellen, der eine für den individuellen Krankheitsfall notwendige medizinische Ausstattung besitzt. Darüber hinaus können Sie als Versicherungsnehmer weitere Ausstattungsmerkmale hinzufügen, deren Kosten Sie in der Regel jedoch selbst tragen müssen.

Die weiteren Pflegeleistungen

Wie jedes andere Pflegehilfsmittel müssen Sie auch einen Rollstuhl bei der Pflegeversicherung beantragen:

  • Die Beantragung ist in der Regel die Voraussetzung dafür, dass die Kosten für den Rollstuhl komplett oder zum Teil übernommen werden.
  • Die Pflegeversicherung als Kostenträger prüft bei der Entscheidung über die Bewilligung eines Rollstuhls immer den individuellen Einzelfall.
  • Je besser Sie sich auf den Antrag vorbereiten und diesen durch geeignete Dokumente untermauern, desto höher sind auch die Chancen, dass Sie die Bewilligung und eine Kostenerstattung erhalten.
  • Die wichtigste Voraussetzung für die Bewilligung eines Rollstuhls ist eine Verordnung Ihres Hausarztes. Es wird auch festgelegt, welchen Rollstuhltyp Sie benötigen.
  • Sie sollten im Fachhandel verschiedene Rollstühle testen. Mit der ärztlichen Verordnung und dem Kostenvoranschlag müssen Sie den Rollstuhl bei der Pflegeversicherung beantragen.
  • Die Beantragung eines Rollstuhls muss nicht zwingend mit einem Pflegegrad verbunden sein.

Wir von Dr. Weigl & Partner haben Erfahrung bei allen Themen rund um die Pflege. Unsere Experten wissen, worauf es bei einem erfolgreichen Antrag auf Kostenübernahme des Rollstuhls ankommt. Wir beraten Sie gern – kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Wie erhält der Versicherungsnehmer seinen Rollstuhl?

Rollstühle werden in den meisten Fällen nicht selbst von den Pflegebedürftigen gekauft, sondern von der Pflegeversicherung als Leihgabe zur Verfügung gestellt.

  • Der Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch darauf, der erste Nutzer eines Gerätes zu sein.
  • Sie können auch einen gebrauchten Rollstuhl erhalten und sind verpflichtet, das Angebot der Pflegekasse anzunehmen.
  • Die Pflegekasse greift dabei auf einen bundesweiten Hilfsmittelpool zurück oder hat einen eigenen Bestand an Rollstühlen.
Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Typen und Modelle von Rollstühlen

Es gibt verschiedene Rollstuhltypen, die sich sowohl in der Bauart als auch in der Art ihres Antriebs unterscheiden.

  • Zwei verschiedene Rahmenbauweisen unterscheiden die verschiedenen Rollstühle beispielsweise darin, ob sie sich leicht auch im Auto mitnehmen lassen oder ob ein besonderes Fahrzeug benötigt wird, um den Rollstuhl bzw. den Rollstuhlfahrer über längere Strecken zu transportieren.
  • Ein sogenannter Faltrollstuhl verfügt über einen faltbaren Rahmen und lässt sich flach zusammenklappen. So lässt sich ein solcher Rollstuhl zwar leichter im Auto verstauen, allerdings hat er auch weitaus schlechtere Fahreigenschaften als ein Rollstuhl mit starrem Rahmen, der eine verbesserte Kraftübertragung besitzt und somit ein dynamischeres Fahren ermöglicht.
  • Auch in der Antriebsweise unterscheiden sich die einzelnen Rollstuhltypen voneinander.
  • Weithin bekannt sind u. a. die sogenannten Greifreifenrollstühle, mit denen sich ein Rollstuhlfahrer durch Handantrieb selbstständig fortbewegen kann. Diese Rollstühle gibt es in spezieller Anfertigung auch für den einhändigen Antrieb.
  • Ebenfalls sehr verbreitet ist der Elektrorollstuhl, auch als E-Rollstuhl bezeichnet. Dieser wird mit einer Hand über einen Hebel bedient und ist sinnvoll vor allem für Menschen mit einer körperlichen Behinderung oder für Senioren, die nicht mehr die Kraft haben, sich selbstständig mit einem Greifreifenrollstuhl fortzubewegen.
  • Über die Unterscheidung der Bauweise und des Antriebs hinaus wird bei Rollstühlen auch nach der Kassenleistung der Pflegeversicherung unterschieden. Ein sogenannter Standardrollstuhl beispielsweise besitzt nur eine Grundausstattung und ist nicht für die dauerhafte Nutzung gedacht.
  • Individuell an die langfristige Nutzung angepasst werden können dagegen Adaptiv- bzw. Aktiv-Rollstühle.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Rollstuhl oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unser Team bei Dr. Weigl & Partner besteht aus Experten, die sich auf die Thematik Pflege spezialisiert haben. Gerne unterstützen wir Sie bei allen wichtigen Themen der Pflege wie dem Antrag auf einen Rollstuhl oder auch bei der Einstufung in einen Pflegegrad. Falls Sie dagegen eine Höherstufung Ihres Pflegegrades anstreben oder dem Pflegegutachten des MDK widersprechen möchten, stehen wir Ihnen auch dabei kompetent zur Seite.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!