Pflegegeld bei Pflegegrad 5
Pflegegeld bei Pflegegrad 5 erhalten Menschen, die unter schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung leiden. Die monatliche finanzielle Unterstützung ist für pflegende Angehörige vorgesehen.
Wer in Deutschland Geld für Pflegeleistungen erhält, regeln die Pflegeversicherungen mithilfe der sogenannten Pflegegrade. Ist die Pflege eines schwer erkrankten Versicherungsnehmers mit besonderem Aufwand verbunden, erhält dieser nach erfolgter Prüfung durch einen Sachverständigen Pflegegeld bei Pflegegrad 5. Dieses ist dafür vorgesehen, pflegende Angehörige, die sich der täglichen Pflege und Unterstützung annehmen, finanziell zu entlasten. Für viele Betroffene ist dies eine wichtige Unterstützung, denn die Pflege eines Angehörigen kostet nicht nur Zeit, sondern kann auch eine psychische und physische Belastung darstellen.
Weil in Deutschland immer mehr Menschen auf tägliche Pflege angewiesen sind, stellen pflegende Angehörige eine unverzichtbar gewordene Gruppe von Pflegepersonen dar. Das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 dient somit auch als Anreiz für Angehörige, sich selbst um die Versorgung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds zu kümmern: Mit der monatlichen Geldleistung können sie im Beruf kürzer treten und haben mehr Zeit für die Pflege. Darüber hinaus profitiert der Pflegebedürftige bei Pflegegrad 5 auch von weiteren Pflegeleistungen.
Pflegegeld und Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
Insgesamt fünf Pflegegrade regeln in Deutschland, welche Leistungen einem Pflegebedürftigen zustehen und wie hoch die finanzielle Unterstützung ausfällt. Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe, die erreicht werden kann: Sie ist auf Pflegebedürftige ausgerichtet, die eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ aufweisen. Dass die Pflegebedürftigkeit an sich von der Pflegeversicherung anerkannt wird, ist bei diesem Grad der Pflegebedürftigkeit in aller Regel nicht schwer durchzusetzen, für die tatsächliche Bewilligung von Pflegegeld bei Pflegegrad 5 ist jedoch eine besonders schwere Erkrankung oder Behinderung nachzuweisen.
Werden einem Pflegebedürftigen Pflegegrad 5 und Pflegegeld zugesprochen, erhält der Versicherungsnehmer verschiedene Leistungen und Beratungsangebote. Im Mittelpunkt dieser Leistungen stehen das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Für pflegende Angehörige stellt die Pflegeversicherung eine monatliche Unterstützung in Höhe von 901 Euro zur Verfügung. Bei den Pflegesachleistungen, die für ambulante Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst vorgesehen sind, erhöht sich die monatliche Zuzahlung auf 1.995 Euro.
Pflegegrad 5 umfasst neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen zudem weitere Leistungen und Beratungsangebote:
- Kombinationspflege aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen mit anteiligem Anspruch auf Pflegegeld
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich 125 EUR)
- Kurzzeitpflege (max. 1.612 EUR für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr)
- Verhinderungspflege (max. 1.612 EUR für bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr)
- Tages- bzw. Nachtpflege (monatlich 1.995 EUR)
- zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (monatlich 40 EUR)
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (max. 4.000 EUR pro Maßnahme)
- Gründungszuschuss für Wohngruppen (max. 2.500 EUR pro Bewohner)
- Beschäftigung einer Organisationskraft für Wohngruppen (monatlich 214 EUR pro Kopf)
- Pflegeberatung
- Beratungsgutschein
- Pflegekurse für Angehörige
Voraussetzungen für Pflegegrad 5 und Pflegegeld
Um Pflegegrad 5 und Pflegegeld bzw. weitere Pflegeleistungen zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Damit der richtige Pflegegrad ermittelt werden kann, muss die Pflegeversicherung die Pflegebedürftigkeit feststellen und der entsprechenden Stufe zuordnen. Dieser Prozess kann jedoch erst in die Wege geleitet werden, wenn ein pflegebedürftiger Versicherungsnehmer seine Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse anzeigt: Der erste Schritt auf dem Weg zu Pflegegeld bei Pflegegrad 5 ist daher der Pflegegradantrag, der bei der Pflegeversicherung eingereicht werden muss.
Den höchsten Pflegegrad, d. h. Pflegegrad 5, bewilligt die Pflegeversicherung, wenn eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ festgestellt wird. Eine unabhängige Institution wie der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder Medicproof (Dienst der privaten Versicherer) führt zur Überprüfung des Pflegebedarfs eine Pflegebegutachtung durch und erstellt ein Gutachten. Dieses wiederum hilft der Pflegeversicherung bei der Einstufung. Für Pflegegrad 5 müssen im Rahmen der Begutachtung mehr als 90 von maximal möglichen 100 Punkten erreicht werden.
Wie beantragt man Pflegegeld bzw. Pflegegrad 5?
Der Antrag auf einen Pflegegrad muss von einem pflegebedürftigen Versicherungsnehmer bei seiner zuständigen Pflegeversicherung eingereicht werden. Diese ist in der Regel an die Krankenversicherung angeschlossen. Eine wichtige Voraussetzung für die Prüfung des Antrags ist, dass der Pflegebedürftige den Antrag selbst stellt – d. h. in seinem Namen und mit seiner Unterschrift. Eine Vertretung durch Angehörige ist nur dann erlaubt, wenn eine Pflegevollmacht oder Patientenverfügung vorliegt.
Ist der Antrag vollständig bei der Pflegeversicherung eingegangen, leitet diese die Prüfung des Antrags ein. Durchgeführt wird das sog. „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) jedoch nicht von Mitarbeitern der Pflegekasse, sondern von unabhängigen Gutachtern. Bei einem persönlichen Termin mit dem Pflegebedürftigen in dessen Wohnräumen erfolgt eine gutachterliche Überprüfung des Pflegebedarfs. Anhand eines gesetzlich festgelegten Fragenkatalogs ermittelt der Pflegegutachter die Pflegesituation und hält diese in einem Pflegegutachten fest.
Insgesamt sechs Kriterien werden im Rahmen des Begutachtungsassessments betrachtet. Diese umfassen neben körperlichen und zeitlichen Faktoren auch kognitive und psychische Auswirkungen auf die Pflegesituation und zielen darauf hin, den Pflegebedarf möglichst realistisch abzubilden. Folgende Kriterien werden dabei abgefragt:
- Mobilität: Ist der Pflegebedürftige im eigenen Wohnumfeld mobil? Benötigt er Hilfsmittel zur Fortbewegung? Ist er in der Lage, Treppen zu steigen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann der Pflegebedürftige sich zeitlich und räumlich orientieren? Ist er fähig mit seinen Mitmenschen zu kommunizieren?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es Verhaltensauffälligkeiten? Schläft der Pflegebedürftige unruhig? Kommt es zu aggressiven Zwischenfällen?
- Selbstversorgung: Kann der Pflegebedürftige sich ohne Hilfe an- und auskleiden? Ist er zur Körperpflege und zur Zubereitung von Nahrungsmitteln in der Lage?
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Wie erfolgt die Einnahme von Medikamenten? Kann der Pflegebedürftige alleine Arzttermine oder Therapien wahrnehmen?
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Hat der Pflegebedürftige soziale Kontakte? Kann sich selbst beschäftigen oder muss er betreut werden?
Die sechs Kategorien des Neuen Begutachtungsassessments sind bewusst breit gefächert, um sämtliche Aspekte der Pflege abzudecken. Der Pflegegutachter kann sich auf diese Weise ein sehr genaues Bild von der Pflegesituation machen. Welcher Pflegegrad dem Ergebnis des Gutachtens entspricht, wird mithilfe von Punkten berechnet: Je weniger selbstständig der Pflegebedürftige noch ist, desto mehr Punkte werden in jeder der sechs Kategorien vergeben. Werden dabei mehr als 90 Punkte erreicht, erhält der Antragsteller Pflegegrad 5 und Pflegegeld sowie alle weiteren Leistungen, die dem Pflegegrad entsprechen.
Wie kann man seine Chancen erhöhen, Pflegegrad 5 und Pflegegeld zu erhalten?
Das Gutachten, das im Anschluss an das Begutachtungsgespräch mit dem Pflegesachverständigen erstellt wird, ist ausschlaggebend für die Entscheidung der Pflegeversicherung, welcher Pflegegrad bewilligt wird. Pflegegeld bei Pflegegrad 5 zu erhalten, ist jedoch nicht so einfach: Weil viele Sachverständige nicht genügend Zeit haben, um sich ausführlich in die Pflegesituation jedes Antragstellers einzuarbeiten, werden in vielen Fällen zunächst falsche Entscheidungen getroffen, die zu einem Pflegegrad führen, der nicht der tatsächlichen Pflegesituation entspricht.
Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist es daher wichtig, sich auf den Termin mit dem Gutachter gut vorzubereiten. Dazu gehört, sämtliche ärztlichen und pflegerischen Unterlagen zusammenzustellen und schon im Vorfeld den Fragenkatalog des Begutachtungsassessments durchzuarbeiten. Auch das Führen eines Pflegetagebuchs hilft dabei, die Pflegesituation besser zu verstehen und diese realistisch einschätzen zu können.
Mit der entsprechenden Vorbereitung haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, die Begutachtung mit wichtigen Informationen zur Pflegesituation zu ergänzen. Vor allem die Dokumentation der Pflegesituation in Form eines Pflegetagebuchs kann dem Gutachter dabei helfen, den Pflegeaufwand richtig einzuschätzen.
Oft fällt es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen schwer, die Pflegesituation adäquat zu beurteilen. Ein Pflegeberater kann dabei helfen, das Leistungssystem der Pflegeversicherung zu verstehen und dieses auf die eigene Situation anzuwenden. Mit seiner fachlichen Expertise und seiner Erfahrung in der Pflegebranche fällt es einem Pflegeexperten leichter, den Pflegeaufwand zu analysieren und den entsprechenden Pflegegrad einzuschätzen.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegeld und Pflegegrad oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Auf diese Weise wird ein Pflegeberater zu einer wichtigen Instanz, der Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von der Antragstellung bis zur Bewilligung des Pflegegrads individuell unterstützt.
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie bei Ihrem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Falls Sie einen Pflegegrad Widerspruch anstreben oder Ihren Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!