Die Pflegeversicherung

Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung erstmals eingeführt. Die Gründe dafür waren vor allem soziologischer Natur und besitzen auch heute noch ihre Gültigkeit in Bezug auf den Pflegegrad-Antrag.

Der Grund, warum die sozialdemokratische Bundesregierung in den 90er Jahren erstmals eine Pflegeversicherung einführte, besteht vor allem in einer historisch-soziologischen Entwicklung, die sich über das gesamte 20. Jahrhundert zog.

Während es in der ersten Hälfte und auch der Mitte des Jahrhunderts üblich war, eine sehr enge Familienbeziehung zu führen und sich mit großer Selbstverständlichkeit nicht nur um die jungen, sondern auch die alten Mitglieder der Familie kümmerte, fand in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine gleich doppelte Veränderung statt.

Immer mehr Menschen zog es, sei es aus familiären oder beruflichen Gründen, an andere Orte, wodurch der enge Familienverband aufgebrochen wurde und viele Familien an zahlreiche Orte im In- und Ausland verstreut wurden. Gleichzeitig werden die Menschen heute deutlich älter als noch vor einigen Jahrzehnten, wodurch sich der Bedarf nach Pflege und Unterstützung im Alter verlagert hat und in hohem Maße angestiegen ist.

Die Bereitschaft, pflegebedürftige Angehörige innerhalb der Familie zu pflegen und zu betreuen, ist ebenso gesunken wie die Möglichkeit, die Pflege zeitlich zu organisieren. Viele Frauen sind heute keine Hausfrauen mehr, sondern verfolgen selbst eine berufliche Karriere und müssen die Familienangelegenheiten nebenher organisieren. Für die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen bleibt da an vielen Stellen keine Zeit.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Finanzierung außerfamiliärer Pflegeleistungen durch die Pflegeversicherung

Wo es nicht möglich oder nicht erwünscht ist, pflegebedürftige Angehörige innerhalb des Familienverbunds zu pflegen und zu betreuen, müssen Pflegemaßnahmen geschaffen werden, die außerhalb der Familie liegen, also professionell durchgeführt werden.

Dafür kommen, auch schon vor den 90er Jahren, einerseits ambulante Pflegekräfte, andererseits vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Frage. Diese aber sind teuer und müssen finanziert werden. Die Einführung einer Pflegeversicherung ermöglichte sowohl dem Staat als auch Privatpersonen, die Pflege älterer Menschen und pflegebedürftiger Personen zu organisieren und zu finanzieren.

Zuvor waren die staatlichen Beiträge für die Pflege aus der Rentenversicherung und der Sozialhilfe gekommen, die aber aufgrund des steigenden Bedarfs zu immer höheren Kosten innerhalb der Gemeinden und der Rentenversicherung führten. Indem nun die neue Pflegeversicherung Mitte der 90er Jahre zu einer Pflichtversicherung wurde, konnte der Staat sowohl die Gemeinden als auch das Privatvermögen der Pflegebedürftigen und ihrer Familien entlasten.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Welche Ziele verfolgt die Pflegeversicherung?

Die erste Aufgabe der Pflegeversicherung ist, eine klare Definition von Pflegebedürftigkeit zu schaffen. Vor deren Einführung war nicht wirklich klar, welche Erkrankungen unter den Begriff der Pflegebedürftigkeit fallen bzw. wie viel Hilfe und Unterstützung ein Mensch benötigen muss, um staatliche Unterstützung für die Pflege zu erhalten. Die Aufgabe der Pflegeversicherung war deshalb auch, Pflegebedürftigkeit von der „normalen“ Sozialhilfe abzugrenzen.

Der erste Pflegebedürftigkeitsbegriff, der 1995 ins Leben gerufen wurde, erfuhr im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze und der Pflegereform ab 2013 eine Erneuerung: Während das alte System, das bis Ende 2016 Gültigkeit besaß, eine rein auf körperlichen Erkrankungen und Merkmalen basierende Pflegebedürftigkeit mit einem System aus drei Pflegestufen (heute: fünf Pflegegrade) bediente, richtet sich der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit auch auf kognitive und psychische Erkrankungen, insbesondere die Demenz, aus.

Den passenden Pflegedienst finden

Darüber hinaus ist ein weiteres Ziel der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigkeit innerhalb der Gesellschaft stärker anzuerkennen. Sie zählt aus Versicherungssicht ebenso zu den sogenannten Lebensrisiken wie die Gefahr zu erkranken oder einen Unfall zu erleiden. In der Form der Versicherung können sich Menschen deshalb gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit absichern, so wie sie sich gegen Krankheit oder Unfälle versichern.

Wie die Krankenversicherung ist die Pflegeversicherung in Deutschland als Pflichtversicherung organisiert: Während sie berufstätig sind, zahlen die Versicherungsnehmer in die Pflegeversicherung ein, um im Fall einer Pflegebedürftigkeit im Alter finanzielle Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten. Dazu zählen ein monatliches Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen sowie die finanzielle Unterstützung der vollstationären Pflege im Pflegeheim oder einer anderen Pflegeeinrichtung.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Reichen die Mittel der Pflegeversicherung für die Finanzierung der Pflege aus?

Entgegen der Annahme vieler Versicherungsnehmer reichen die finanziellen Mittel, die die Pflegeversicherung im Fall einer Pflegebedürftigkeit zur Verfügung stellt, in der Regel nicht aus, um den tatsächlichen Pflegebedarf zu decken.

Die Idee hinter der Pflegeversicherung ist vielmehr, den Versicherungsnehmern eine pflegerische Grundversorgung zugänglich zu machen, über die hinaus sie bei einem höheren Pflegebedarf jedoch auf eigene finanzielle Mittel zurückgreifen oder in jüngeren Jahren eine private Pflegezusatzversicherung abschließen müssen.

Um höhere Leistungen gewähren zu können, müssten die Lohnnebenkosten sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite stark angehoben werden, was aufgrund einer festen Begrenzung nicht möglich ist.

Der Versicherungsnehmer ist also in der gesetzlichen Pflicht, die Grundabsicherung im Bereich der Pflege mitzufinanzieren. Darüber hinaus kann er sich im privaten Umfeld weiter absichern, um später höhere Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können.

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Die Pflegereform seit 2013

Als die Pflegereform im Jahr 1995 eingeführt wurde, entstand die Mehrheit der Pflegefälle aufgrund von körperlichen Erkrankungen oder einer körperlichen Schwäche im Alter. Pflegebedürftige Personen benötigten Unterstützung vor allem im Rahmen der sogenannten Grundpflege: Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Weil jede Pflegehandlung eine bestimmte Anzahl von Minuten in Anspruch nahm, entstand die „Minutenpflege“ – je nachdem wie viel Zeit täglich im Durchschnitt für die Pflege aufgewendet werden musste, konnten die Pflegebedürftigen einer der drei Pflegestufen zugeordnet werden und erhielten die jeweiligen Leistungen.

Durch medizinische Fortschritte und eine grundsätzliche höhere Lebensdauer ist die durchschnittliche Lebenserwartung von 60 bis 70 Jahren auf mehr als 80 oder sogar 90 Jahre gestiegen. Je älter Menschen werden, desto höher ist jedoch auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie im Alter an Demenz oder Alzheimer erkranken. Die Auswirkungen solcher kognitiven Erkrankungen ließen sich jedoch nicht mit dem Pflegestufensystem vereinbaren, weshalb vielen Demenzkranken nicht die Leistungen der Pflegeversicherung zugänglich gemacht werden konnten, die sie eigentlich benötigten.

Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Seit 2013 werden nach und nach verschiedene Änderungen in der Pflegeversicherung eingeführt, zuletzt Anfang 2017 mit der Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade, die aufgrund eines neuen Begutachtungsverfahrens zugeteilt werden. Das Ziel der modernen Pflegeversicherung ist, sowohl Menschen mit einer körperlichen als auch einer kognitiven Beeinträchtigung eine optimale pflegerische Grundabsicherung zu gewährleisten.

Aus diesem Grund wurden im Zuge der Pflegereform die sogenannten Pflegeneuausrichtungsgesetze beschlossen, die kognitiv beeinträchtigte Menschen auf dieselbe Stufe wie körperlich beeinträchtigte Menschen stellt. Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist heute wichtiger denn je: Aufgrund des demografischen Wandels in der Gesellschaft wird erwartet, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland sich bis 2050 beinahe verdoppeln könnte, von heute mehr als 2,5 Millionen auf rund 4,5 Millionen Menschen.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegeversicherung oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie beim Pflegegrad Antrag

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie für das Erreichen der Ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen bei Bedarf auch bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!