Pflegegeld rückwirkend
Pflegeleistungen können beantragt werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit besteht: Wer durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden muss, hat Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld. Ob Pflegegeld rückwirkend bewilligt wird, erklären wir im nachfolgenden Beitrag.
Pflege ist in Deutschland ein Tabuthema – und das, obwohl die Menschen immer älter werden und sich die Zahl der Pflegebedürftigen stetig erhöht. Damit auseinandersetzen möchten sich jedoch nur die wenigsten; tritt ein Pflegefall ein, sind viele Betroffene daher zunächst mit der Situation überfordert. Ursachen für eine Pflegebedürftigkeit können ein hohes Lebensalter und der damit einhergehende Verlust der Selbstständigkeit, aber auch Krankheiten oder Unfälle sein. Während sie in einigen Fällen plötzlich und von jetzt auf gleich eintritt, verläuft sie in anderen Fällen schleichend und wird oftmals erst erkannt, wenn bereits ein erhöhter Pflegebedarf besteht.
Oft sind es die Angehörigen, die als erste erkennen, dass ein Pflegebedarf vorliegt. Die Betroffenen selbst tendieren dagegen dazu, die Notwendigkeit regelmäßiger Unterstützung und Betreuung zu verleugnen, so lange es geht. Folglich ist es selten, dass direkt zu Beginn einer Pflegebedürftigkeit – sofern dieser überhaupt genau festgelegt werden kann – Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Wer sich nicht rechtzeitig an die Pflegeversicherung wendet, fragt sich in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt, ob es möglich ist, Pflegeleistungen wie das Pflegegeld rückwirkend zu beantragen.
Wie finde ich heraus, welche Pflegeleistungen mir zustehen?
Um einschätzen zu können, wo eine Pflegebedürftigkeit beginnt und ob einem selbst oder einem Angehörigen Pflegeleistungen zustehen, muss man sich zunächst mit dem deutschen Pflegesystem auseinandersetzen. So ist beispielsweise die Annahme, dass man erst dann Pflegeleistungen erhält, wenn man bettlägerig ist, ein Irrglaube. Ob die Pflegeversicherung einen Pflegegrad gewährt, richtet sich allein danach, wie selbstständig ein Pflegebedürftiger ist: Insgesamt fünf Pflegegrade regeln, wie hoch die Pflegeleistungen sind, die dann in Anspruch genommen werden können.
Wer sich nicht sicher ist, ob ihm (oder einem Angehörigen) Pflegeleistungen zustehen, kann im Internet einen Online-Pflegegradrechner aufrufen. Dieser stellt verschiedene Fragen zur Pflegesituation sowie zum Pflegeaufwand und errechnet, welcher Pflegegrad für den jeweiligen Einzelfall in Frage kommt. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine grobe Einschätzung – den exakten Pflegegrad und damit auch die Pflegeleistungen erfahren Sie erst, wenn Sie einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen.
Da der Pflegegradrechner mit denselben Parametern arbeitet wie die Pflegeversicherung, ist das Ergebnis aufgrund Ihrer Angaben in der Regel relativ nah an dem Ergebnis, das später auch die Pflegeversicherung erzielt. Diese lässt ein Pflegegutachten über den Pflegebedürftigen erstellen, welches als Grundlage für die Bewilligung von Pflegeleistungen dient. Zu diesem Zweck kommt ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zu Ihnen nach Hause und führt ein Begutachtungsgespräch mit dem Antragsteller sowie einem Angehörigen oder einem Pflegeberater. Im Rahmen dieser Begutachtung wird gemessen, über wie viel Selbstständigkeit der Antragsteller noch verfügt und wie hoch der Pflegeaufwand ist.
Kann ich Pflegegeld rückwirkend beantragen?
Nur wenige Betroffene beantragen einen Pflegegrad bereits in einem frühen Stadium der Pflegebedürftigkeit. Diejenigen, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt mit Pflegegeld und Pflegeleistungen auseinandersetzen, fragen sich, ob es möglich ist, das Pflegegeld rückwirkend zu beantragen.
Die Antwort auf diese Frage muss (leider) ein klares „Nein“ sein. Der Grund dafür ist, dass auch das Gutachten über die Pflegesituation nicht rückwirkend erstellt werden kann: Wenn der Pflegegutachter zum Begutachtungstermin erscheint, entspricht sein Ergebnis einer Momentaufnahme. Objektiv lässt sich nicht mehr nachvollziehen, wann genau die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, oder zu welchem Zeitpunkt sich der Gesundheitszustand des Antragstellers soweit verschlechtert hat, dass ein Pflegegrad angeraten ist.
Wenn der Pflegegutachter nach Ihrem Antrag feststellt, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann er also nicht nachprüfen, wann diese ursprünglich aufgetreten ist. Und da die deutsche Gesetzgebung jeden Antragsteller gleich behandelt, kann die Pflegebedürftigkeit erst mit dem Pflegegutachten bescheinigt werden. Dafür muss die Pflegeversicherung sicherstellen, dass jeder Antrag individuell geprüft wird.
Ab welchem Zeitpunkt erhalte ich das Pflegegeld?
Ausschlaggebend dafür, dass Ihr Pflegegradantrag mit einem positiven Bescheid – d. h. einem Pflegegrad – beantwortet wird, ist also das Pflegegutachten. Um dieses erstellen zu lassen und den Antrag abzuschließen, hat die Pflegeversicherung fünf Wochen Zeit. Damit Ihnen ein späterer Termin für die Begutachtung nicht zum Nachteil wird, erhalten Sie das Pflegegeld „rückwirkend“ ab dem Tag der Antragstellung.
Der früheste Zeitpunkt, ab dem Pflegegeld und weitere Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden, ist also das Datum Ihres Antragsschreibens an die Pflegeversicherung. Um ganz sicherzugehen, dass dieses auch in die Akten eingeht, kann es sich lohnen, den Pflegegradantrag per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken.
Den Pflegegrad frühzeitig beantragen
Das Pflegegeld, aber auch Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung, die sich in barer Münze auszahlen. Für viele Pflegebedürftige bedeuten sie die finanzielle Freiheit, einen pflegenden Angehörigen für seine Mühen zu entschädigen oder einen ambulanten Pflegedienst beauftragen zu können. Um möglichst schnell Zugriff auf diese Leistungen zu erhalten, sollte der Pflegegrad frühzeitig beantragt werden – am besten schon dann, wenn Sie nur ahnen, dass in Ihrem Fall eine Pflegebedürftigkeit vorliegen könnte.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob der Zeitpunkt der richtige ist, erhalten Sie bei den Experten von Dr. Weigl und Partner eine erste, kompetente Einschätzung Ihrer Pflegesituation. Zwar können auch wir nicht dafür sorgen, dass Sie rückwirkend Pflegegeld erhalten – doch wir nehmen Sie an die Hand, damit Sie möglichst schnell die Pflegeleistungen bekommen, die Ihnen zustehen.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich darüber, wie Sie Ihr Pflegegeld rückwirkend erhalten können
Mit jedem Tag, den Sie warten, verlieren Sie Anspruch auf wertvolle Pflegeleistungen: Gemeinsam mit Dr. Weigl und Partner stellen Sie frühzeitig einen Pflegegradantrag – das Pflegegeld erhalten Sie dann rückwirkend ab dem Tag Ihrer Antragstellung!