Welche Entlastungsleistungen Ihnen nach § 45 SGB XI zustehen

Die Art der Pflege und Betreuung eines Pflegebedürftigen unterscheidet sich nicht nur durch die Einstufung in unterschiedliche Pflegegrade. Je nach körperlichen oder seelischen Einschränkungen unterscheiden sich auch die Bedürfnisse und Ansprüche der pflegebedürftigen Menschen innerhalb eines Pflegegrades. Um den Überblick zu behalten, ist eine kompetente Pflegeberatung zu möglichen Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI.

So benötigen Menschen mit neurodegenerativen Krankheiten, wie etwa Demenz, eine weitaus intensivere Beaufsichtigung. Bei anderen Patienten, die zum Beispiel körperlich eingeschränkt sind, wird hingegen mehr Zeit für die Betreuung und reine Pflege benötigt, eine intensive Beaufsichtigung über einen längeren Zeitraum ist hier nicht notwendig. Die Pflege- und Krankenkassen legen jedoch sehr großen Wert darauf, dass der Pflegebedürftige so lange wie möglich in seiner gewohnten häuslichen Umgebung bleiben kann. Ein Grund dafür ist, dass sowohl die Plätze in vollstationären Pflegegheimen als auch das zugehörige Fachpersonal begrenzt sind. Jedoch ermöglicht der Verbleib in der eigenen Wohnung auch, dass der Pflegebedürftige alltägliche Aufgaben weiterhin selbstständig oder mit Unterstützung durchführen kann und auch weiter seine sozialen Kontakte pflegen kann.

Pflegebedürftige Personen, die in die Pflegegrade zwei bis fünf eingestuft worden sind, können bei einem erhöhten Betreuungsbedarf zusätzlich zur häuslichen Pflege „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ in Anspruch nehmen. Hierbei soll durch eine zusätzliche Förderung, Betreuung oder Beaufsichtigung der Pflegebedürftigen durch geschulte ehrenamtliche Helfer eine Entlastung der pflegenden Angehörigen stattfinden. Auch andere Leistungen für die häusliche Pflege sind in diesen Angeboten enthalten. Die Regelungen und Voraussetzungen zum Entlastungsbetrag sind im Artikel 45b des Sozialgesetzbuches festgelegt.

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Welche Betreuungsangebote können in Anspruch genommen werden?

Die Art der Betreuungsangebote ist vielfältig und unterscheidet sich von Pflegekasse zu Pflegekasse. Je nach den individuellen Ansprüchen und Hintergründen der pflegebedürftigen Person reicht in manchen Fällen eine stundenweise Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst in der häuslichen Umgebung aus. In anderen Fällen kann zum Beispiel ein Gedächtnistraining hilfreich sein. Um herauszufinden, welche Angebote für Sie oder Ihren Angehörigen am sinnvollsten sind, können Sie sich zunächst bei den Anbietern und auch den Pflegekassen ausführlich beraten lassen.  Diese können Ihnen genau mitteilen, welche konkreten Möglichkeiten für Sie oder Ihren Angehörigen infrage kommen.

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Was muss ich bei der Wahl eines Anbieters beachten?

„Angebote zur Unterstützung im Alltag“ werden größtenteils von anerkannten Vereinen und Einrichtungen angeboten. Zusätzlich zu den Pflegekassen bieten unter anderem der Familien- und Seniorenservice zusätzliche Betreuungsangebote an. Auch Vereine, Helferkreise und Nachbarschaftsdienste sind eine Option.

Um von der Pflegekasse sicher Entlastungsleistungen zu erhalten, sollten Sie ausschließlich Leistungen von Einrichtungen in Anspruch nehmen, die eine Zulassung zur Durchführung dieser Hilfsangebote haben. Die Leistungen werden dann von der Pflegekasse direkt mit der jeweiligen Einrichtung abgerechnet. Privatpersonen können diese Angebote aufgrund strenger Richtlinien nicht anbieten oder durchführen. Nachbarn und andere Angehörige können den pflegenden Angehörigen zwar auch unterstützen, jedoch kann ihnen keine Vergütung über den Entlastungsbetrag zukommen.

Um sicherzugehen, welche Leistungen abgerechnet werden können und wer diese ausführen darf, können Sie sich direkt an die gesetzlichen und privaten Pflegekassen wenden. Diese können Ihnen Adressen von den Anbietern vermitteln, die von den Pflegekassen anerkannte Leistungen anbieten. Weiteres Informationsmaterial kann Ihnen von Pflegebüros und Pflegestützpunkten zur Verfügung gestellt werden. Sie können natürlich auch um Internet nach passenden Angeboten suchen, jedoch sollten Sie hier skeptisch sein und die Angebote genau auf Seriosität überprüfen und sich genau informieren.

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Schulungen für Helfer und Angehörige

In Artikel 45 des Sozialgesetzbuches wird weiterhin festgelegt, in welchem Rahmen Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Pflegeschulungen in Anspruch nehmen können, die unter anderem Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln sollen. Diese Kurse sind kostenfrei und können entweder von den jeweiligen Pflegekassen selbst oder im Zusammenschluss mit anderen Pflegekassen durchgeführt werden. Zusätzlich können die Pflegekassen auch andere Einrichtung mit der Durchführung der Kurse beauftragen. Diese Angebote richten sich vor allem, aber nicht ausschließlich, an Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Patienten. Eine angemessene Schulung und Fortbildung der Helfenden soll hierbei auch durch eine kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung gewährleistet werden.

Ziel dieser Schulungsangebote ist es, soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken. Ehrenamtliche Helfer werden hier mit dem notwendigen Handwerkszeug ausgestattet, um die Betreuung von Pflegebedürftigen in ihrer persönlichen Wohnumgebung übernehmen zu können und Angehörige bei der Pflege im Alltag zu unterstützen. Dies führt zu einer deutlichen Minderung der körperlichen und seelischen Belastungen der Angehörigen, die sich um den Pflegebedürftigen kümmern oder helfen sogar, diese von Anfang an zu vermeiden. Diese Entlastungsangebote beziehen sich sowohl auf den direkten Umgang mit dem Pflegebedürftigen, als auch die Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, wie zum Beispiel der Haushaltsführung.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Entlastungsleistungen und zu allen Fragen der Pflege

Mit Dr. Weigl & Partner die passenden Entlastungsangebote finden

Wenn Sie nach seriösen und professionellen Anbietern für Angebote zur Unterstützung im Alltag suchen, sind Sie bei Dr. Weigl und Partner an der richtigen Stelle. Von uns erhalten Sie auf Wunsch Adressen von überprüften Anbietern, die sich bei Ihnen, beziehungsweise Ihrem Angehörigen, in der näheren Umgebung befinden. In unserer Datenbank befinden sich ausschließlich Dienstleister, die eine von den Pflegekassen anerkannt sind. Sie können sich also sicher sein, dass die Kosten von den Kranken- und Pflegekassen übernommen werden, wenn Sie sich dazu entscheiden, Leistungen bei diesen Anbietern in Anspruch nehmen.

Falls Sie weitere Fragen zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag oder allgemein zum Thema Pflege haben, können Sie sich gerne über unser Kontaktformular oder telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!