Pflegegeld bei HUK-Coburg beantragen

Ab einem bestimmten Alter macht sich wohl jeder Gedanken über die eigene Hinfälligkeit. Die  Eltern oder andere Verwandte sind vielleicht schon betagt und nicht mehr so selbstständig – sie benötigen zeitweise oder dauerhaft die Hilfe anderer Menschen. Vielleicht betreuen Sie selber nahe Angehörige und wissen, was Pflegebedürftigkeit bedeutet.

In frühen Jahren ist das noch kein Thema – im Alter von unter 60 Jahren beträgt die Pflegequote weniger als ein Prozent. Dagegen sind bei den über 90-Jährigen mehr als jeder zweite Mann und drei von vier Frauen pflegebedürftig. Obgleich die Deutschen im Alter immer länger gesund sind, wird die Zahl der Pflegebedürftigen aufgrund der wachsenden Zahl älterer Personen weiter deutlich ansteigen.

Fast vier Millionen pflegebedürftige Menschen beziehen derzeit bei uns Leistungen – über drei Viertel für ambulante Pflege. Das Ausmaß kann ganz unterschiedlich ausfallen, Krankheiten wie Demenz äußern sich von Mensch zu Mensch anders. Welche Leistungen gezahlt werden, ist abhängig vom individuellen Fall. Jede Pflegesituation wird eingehend begutachtet, um den Pflegeaufwand zu ermitteln.

Wenn Sie bei der HUK-Coburg mit einer Vollkostenversicherung krankenversichert sind, dann sind Sie dort auch pflegeversichert. Denn ähnlich wie bei den den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist die Pflegepflichtversicherung den privaten Krankenversicherern (PKV) angegliedert. Diese übernehmen sowohl den Beitragseinzug als auch die Leistungsabwicklung.

Für die Beantragung von Pflegegeld wenden Sie sich also direkt an die HUK-Coburg. Es sei denn, dass Sie bei einer anderen privaten Kasse pflegeversichert sind – dies müssten Sie anhand Ihrer Unterlagen prüfen.

Jetzt erfolgreich einen Plegegrad beantragen

Nach Beantragung von Pflegegeld bei der HUK wird ein Gutachten bezüglich Pflegegrad erstellt

Wenn Sie bei der HUK-Coburg pflegeversichert sind, dann haben Sie eine separate Versicherungsscheinnummer für die Pflegeversicherung. Mit dieser Nummer werden die Leistungen dann beantragt – dies kann per E-Mail geschehen oder einfach per Anruf bei der HUK.

Sie teilen der Pflegeversicherung in kurzen Worten mit, dass Sie wegen einer Erkrankung, Behinderung oder aus Altersgründen Pflegegeld beantragen möchten. Bewahren Sie die E-Mail auf bzw. notieren Sie das Datum Ihres Anrufs bei der HUK. Denn das Antragsdatum ist für den Leistungsbeginn entscheidend. Die Leistungen können frühestens ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.

Alle Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage der HUK-Coburg.

Bitte denken Sie auch an Folgendes: Wenn eine andere Person als der Versicherte Auskünfte bei der Pflegekasse einholt oder den Antrag auf Pflegegeld bei der HUK-Coburg stellt, dann muss dem Versicherer eine Vollmacht vorliegen.

Sobald Ihr Antrag auf Pflegegeld bei der HUK-Coburg eingegangen ist, wird die Firma MEDICPROOF oder ein unabhängiger Gutachter von der Versicherung beauftragt, um ein Gutachten bezüglich Pflegegrad zu erstellen. Denn die Höhe der Ansprüche richtet sich seit Januar 2017 nach dem Pflegegrad. Dieser gewährt Pflegenden und Gepflegten eine regelmäßige finanzielle Unterstützung. In besonderen Fällen wird eine weitere finanzielle Unterstützung bewilligt, zum Beispiel während des Urlaubs oder bei Krankheit der Pflegenden.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Bei der Begutachtung durch MEDICPROOF werden unter anderem die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten des Betroffenen überprüft und inwieweit er sich selbst versorgen kann. Ob beispielsweise das An- und Auskleiden Schwierigkeiten bereitet, ob er selbst noch Essen zubereiten kann und wie es mit der täglichen Körperpflege steht. Insgesamt sind es sechs Module, anhand derer die Selbstständigkeit bewertet wird. Für jedes dieser Module werden Punkte vergeben. Am Ende der Begutachtung fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen, der für einen der fünf Pflegegrade steht. Die Pflegegrade reichen von geringer Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) bis hin zu außergewöhnlich hohem Hilfsbedarf (Pflegegrad 5). Hier sollten Sie wissen: Ihrem Antrag auf Pflegegeld wird erst ab Pflegegrad 2 stattgegeben – dann erhalten Sie Leistungen von der HUK. Die Staffelung sieht so aus:

  • Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie 316 Euro
  • Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 545 Euro
  • Bei Pflegegrad 4 erhalten Sie 728 Euro
  • Bei Pflegegrad 5 erhalten Sie 901 Euro

Die Pflegekasse entscheidet stets auf Basis des Gutachtens über die zu bewilligenden Leistungen. Wie der Besuch durch MEDICPROOF abläuft, ist für Sie daher von einiger Bedeutung. Stellen Sie also sicher, dass bei der Begutachtung vor Ort die Pflegepersonen – entweder Angehörige, Nachbarn oder Freunde – anwesend sind. Falls Sie bereits durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, ist auch das Pflegepersonal dieser Einrichtung bei dem Gespräch hilfreich. Es kann seine Eindrücke aus medizinischer Sicht schildern. Weiterhin sollten Sie ärztliche Unterlagen wie etwa Befundberichte, Arzneimittelverordnungen, Röntgenbilder oder einen eventuell vorliegenden Krankenhausentlassungsbericht zur Hand haben. Das alles trägt dazu bei, dass sich der Gutachter einen umfassenden Eindruck verschaffen kann. Am Ende wird die HUK auch Ihnen eine Kopie des erstellten Gutachtens zusenden, es sei denn, Sie lehnen dies ausdrücklich ab.

Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Es lohnt sich, frühzeitig einen Antrag auf Pflegegeld bei der HUK zu stellen

Zusammenfassend heißt das: Um Pflegegeld von der HUK zu erhalten, bedarf es einer Einstufung in Pflegegrad 2 und höher. Zudem muss der Betroffene dauerhaft oder mindestens ein halbes Jahr lang in erheblichem oder höherem Maße auf die Hilfe anderer angewiesen sein. Voraussetzung ist außerdem, dass die Pflege zu Hause und ehrenamtlich erfolgt durch Angehörige, Bekannte oder Nachbarn. Im Falle, dass eine Pflegeperson sich nicht Vollzeit um den Erkrankten kümmern kann, ist auch eine Kombinationsleitung mit einem ambulanten Pflegedienst möglich. Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu seiner freien Verwendung zu.

Für Sie ist überdies wichtig zu wissen, dass der Bezug von Pflegegeld grundsätzlich an die Bedingung geknüpft ist, dass der Pflegekasse sogenannte Pflegeberatungsbesuche nachgewiesen werden. Diese sind bei Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad 2 oder 3 jeweils einmal halbjährlich und bei einem Pflegegrad 4 oder 5 jeweils vierteljährlich durchzuführen. Die Pflegeberatung kann entweder durch einen zugelassenen Pflegedienst oder durch eine von der Pflegekasse anerkannte Beratungsstelle erfolgen. Falls Sie diesen Pflegeberatungsbesuchen nicht nachkommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder die Zahlungen sogar einstellen.

Keine Frage: Ein wichtiger Aspekt sind die Kosten. Stellen Sie Ihren Antrag auf Pflegegeld bei der HUK frühzeitig – denn manchmal verschlimmert sich eine Erkrankung abrupt. Selbst wenn Sie bei Ihrem Erstantrag niedrig eingestuft werden, können Sie zu gegebener Zeit eine Höherstufung beantragen. Wenn Sie erst einmal mit dem Ablauf vertraut sind, wird das vieles erleichtern.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Antrag auf Pflegegeld oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege