Pflegegeld bei der Barmer beantragen

Pflegebedürftig zu werden, kann jeden von uns treffen. Entweder altersbedingt, durch eine plötzlich auftretende schwere Erkrankung oder durch einen Unfall – nur was ist dann zu tun?

Sicherlich wissen Sie, dass Ihnen Pflegegeld zusteht, sofern Sie dauerhaft zu Hause von Angehörigen oder Freunden versorgt werden. Pflegeleistungen müssen Sie selber oder einer Ihrer Angehörigen bei der Pflegekasse beantragen. Wenn Sie bei der Barmer krankenversichert sind, dann beantragen Sie das Pflegegeld auch bei der Barmer. Denn die Pflegekasse ist der Krankenkasse angeschlossen. Wichtig für Sie zu wissen: Damit Sie Pflegeleistungen erhalten, müssen Sie innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre in der sozialen Pflegeversicherung versichert gewesen sein. Falls Sie vorher woanders versichert waren, teilen Sie den Namen der Krankenversicherung der Barmer mit.

Mit fast neun Millionen Versicherten ist die Barmer die zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland. Aber es spielt im Grunde keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind – die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind identisch. Im Ernstfall leistet sowohl die gesetzliche Pflegekasse als auch der private Pflegepflichtversicherer den gleichen Betrag. Die Leistungsbeträge sind gesetzlich im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Neben dem Pflegegeld können auch Sachleistungen, Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfelds, technische Hilfsmittel sowie Pflegehilfsmittel und verschiedene Zuschüsse beantragt werden. Zusätzlich übernimmt die Barmer unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Pflegeperson.

Beachten Sie jedoch bitte: Die Pflegepflichtversicherung stellt lediglich eine Grundversorgung dar. Aufgrund der Pflegebedürftigkeit können über Monate und Jahre hinweg sehr hohe Kosten anfallen, die in vielen Fällen vom Pflegebedürftigen selbst oder von seinen Angehörigen getragen werden müssen.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Bei Beantragung von Pflegegeld bei der Barmer sind auch Leistungskombinationen möglich

Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes errechnet sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der bei einem Termin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgesetzt wird. Doch der Reihe nach: Ihren Antrag auf Pflegeleistungen stellen Sie bei der Barmer am besten online oder telefonisch. Bereits der Tag Ihres Anrufs wird als Tag der Antragstellung festgehalten. Sie erhalten sodann einen Antragsvordruck, den Sie ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegekasse übersenden oder in einer Geschäftsstelle abgeben.
Eine Möglichkeit ist auch, dass Sie einen kurzen, formlosen Brief an die Barmer schreiben, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Wenn Sie Zugang zu einem Computer haben, geht es noch schneller. Sie rufen die Webseite der Barmer auf und finden bei „Unsere Leistungen“ verschiedene Anträge. Der für Sie relevante ist der „Antrag auf Pflegeleistung“. Allerdings müssen Sie zum Ausfüllen des Dokuments über ein Benutzerkonto verfügen. Sie können sich für die Beantragung auch schnell registrieren. Wie das geht, wird Ihnen auf der Webseite genau geschildert. Auf dem Antrag findet sich ganz oben das Kästchen „Pflegegeld“, das tippen Sie an. Je nach individueller Situation sind auch Leistungskombinationen möglich. Neben dem Pflegegeld können Sie beispielsweise Pflegesachleistungen mit beantragen. Denn zu Hause können Sie auch von professionellen Pflegern eines Pflegedienstes versorgt werden. Der Pflegedienst rechnet die Kosten direkt mit der Barmer ab. Geben Sie auf dem Antragsformular bitte an, für welchen Pflegedienst Sie sich bereits entschieden haben. Weiterhin benennen Sie die Pflegeperson, also wer Sie oder Ihren Angehörigen zu Hause betreut. Vergessen Sie zum Schluss das Datum nicht und Ihre Unterschrift, damit das Schreiben Geltung hat.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Mit dem Besuch des MDK wird der Pflegegrad und damit die Höhe des Pflegegeldes festgesetzt

Sofort nach Eingang Ihres Erstantrages auf Pflegegeld bei der Barmer bietet Ihnen die Pflegekasse einen konkreten Termin zur telefonischen Beratung an. Gleichzeitig wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) veranlasst. Dieser stellt bei seinem Besuch fest, ob und in welchem Umfang Sie bei der selbständigen Bewältigung Ihres Alltags eingeschränkt sind. In der Regel wird ein persönliches Gespräch bei Ihnen zu Hause geführt. Die Eindrücke und Feststellungen des Gutachters oder Arztes fließen in das gesamte Gutachten ein. Wichtig zu wissen: Bei der Begutachtung vor Ort sollten die Pflegepersonen – entweder Angehörige, Nachbarn oder Freunde – anwesend sein. Falls Sie bereits durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, sind auch die Mitarbeiter dieser Einrichtung bei dem Gespräch willkommen. Zudem sollten Sie ärztliche Unterlagen wie etwa Befundberichte, Arzneimittelverordnungen, Röntgenbilder oder einen eventuell vorliegenden Krankenhausentlassungsbericht zur Hand haben, denn all dies ist für das Gutachten ebenfalls sehr hilfreich.

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu seiner freien Verwendung zu

Im Gutachten des MDK wird der den individuellen Beeinträchtigungen entsprechende Pflegegrad empfohlen. Um als pflegebedürftig anerkannt zu werden und Anspruch auf Pflegegeld zu haben, muss der Versicherte voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr lang in erheblichem oder höherem Maße auf die
Hilfe anderer angewiesen sein.

Sodann richtet sich das Pflegegeld nach dem Pflegegrad. Personen ohne Pflegegrad bzw. mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Zu Ihrer Information: Der Pflegegrad 1 wurde am 1.1.2017 neu eingeführt. Er wird Menschen zugeteilt, die vor 2017 keine Pflegestufe erhalten hatten, die aber Unterstützung benötigen – meistens wegen Einschränkungen der allgemeinen Alltagskompetenz. Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu seiner freien Verwendung zu. Er kann damit beispielsweise die pflegende Person für ihren Arbeitsaufwand entschädigen.

Die Abstufungen des monatlichen Pflegegeldes sind wie folgt:

  • Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie 316 Euro
  • Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 545 Euro
  • Bei Pflegegrad 4 erhalten Sie 728 Euro
  • Bei Pflegegrad 5 erhalten Sie 901 Euro
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Tipp: Bevor Sie Pflegegeld bei der Barmer beantragen, sollten Sie für sich entscheiden, wann der richtige

Zeitpunkt für die Beantragung von Pflegeleistungen ist. Das ist mitunter schwierig. Zumeist liegt die Entscheidung bei den Angehörigen, die an Kleinigkeiten erkennen können, ob der Erkrankte Unterstützung von Dritten benötigt. Beispielsweise bei ganz alltäglichen Verrichtungen wie Aufstehen, Waschen, Essen oder auch Termine einhalten. Viele Betroffene wehren sich dagegen, als pflegebedürftig eingestuft zu werden und damit einen großen Teil ihrer Eigenständigkeit zu verlieren. Über längere Zeit versuchen die Betroffenen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten oder ihrer Umgebung zu beweisen, dass sie noch alles alleine schaffen können. Sobald Sie jedoch merken, dass der Pflegebedarf und die Einschränkungen Ihres pflegebedürftigen Angehörigen zunehmen, sollten Sie vorsichtshalber den Pflegegrad bei der Barmer beantragen. Nach Antragstellung dauert es durchschnittlich 25 Tage bis Ihnen die Barmer mitteilt, ob Sie einen
Leistungsanspruch haben.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegeld Antrag oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen, damit Sie erfolgreich Pflegegeld erhalten. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat, Sie mehr Pflegegeld benötigen und deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!