Pflegegeld bei Demenz

Pflegebedürftigkeit besteht auch bei kognitiven Erkrankungen. Mit einem Pflegegrad erhalten Betroffene Leistungen von der Pflegeversicherung, über deren Verteilung sie selbst bestimmen dürfen, z. B. ein Pflegegeld bei Demenz.

Seit Anfang des Jahres 2017 das zweite und dritte Pflegeneuausrichtungsgesetz in Kraft getreten sind (PNG II und PNG III), erhalten nicht nur Menschen mit körperlichen Erkrankungen oder Behinderungen Pflegeleistungen. Versicherungsnehmer mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, beispielsweise einer Demenz, sind jenen Pflegebedürftigen seitdem gleichgestellt.

Möglich macht es das neu eingeführte, überarbeitete Begutachtungsverfahren, das individuell untersucht, in welchem Maße die Selbstständigkeit eines Versicherungsnehmers in bestimmten Bereichen des Alltags beeinträchtigt ist. Ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige ein monatliches Pflegegeld bei Demenz. Muss die Pflege in einem späteren Krankheitsstadium durch einen professionellen Pflegedienst übernommen werden oder steht ein Umzug in ein Pflegeheim an, werden die Leistungen der Pflegekasse an die neue Situation angepasst.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Die Anfänge der Demenz – Pflege durch Angehörige

Demenz ist eine Erkrankung, die nach und nach – im Verlauf der Krankheit stärker zunehmend – die Funktion des Gehirns beeinträchtigt. Betroffene verlieren ihre kognitiven Fähigkeiten und können sich nicht mehr an kürzlich zurückliegende Ereignisse erinnern. Was in einem frühen Stadium der demenziellen Erkrankung nicht oder kaum auffällt, nimmt später ein solches Maß an, dass an Demenz Erkrankte ihre eigenen Angehörigen nicht mehr erkennen oder den Weg nach Hause nicht mehr finden. Eine besonders schwere Form der Demenz ist die Alzheimer‘sche Krankheit, die das Gehirn nach und nach völlig degeneriert.

Je weiter eine Demenz fortschreitet, desto weniger sind Betroffene in der Lage, ihren Alltag eigenständig zu gestalten. Das kann sich zu Beginn der Erkrankung in kleineren Alltagshandlungen zeigen, nimmt aber im Laufe der Zeit stetig zu. In der Anfangsphase sind es daher oftmals die Angehörigen, die überall dort einspringen, wo Not am Mann ist: Sie übernehmen die Einkäufe, putzen die Wohnräume oder helfen ihrem Familienmitglied beim Kochen und Essen.

Viele betroffene Angehörige übernehmen diese kleinen Hilfen im Alltag ganz selbstverständlich. Erst wenn die Pflege so umfangreich wird, dass sie das eigene private oder berufliche Leben beeinträchtigt, bemerken sie, wie viel Zeit und Energie sie in die Versorgung ihres Familienmitglieds eingebracht haben.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Pflegegeld bei Demenz

Um Angehörige, die sich in ihrer Freizeit um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern, zu entlasten, haben die Pflegeversicherungen das Pflegegeld bei Demenz eingeführt. Abhängig von dem Pflegegrad, den ein Pflegebedürftiger nach der Begutachtung durch einen unabhängigen Pflegegutachter erhält, können bis zu 901 Euro im Monat für die häusliche Pflege durch private Pflegepersonen in Anspruch genommen werden.

Vorgesehen ist das Pflegegeld bei Demenz für Angehörige und andere Personen, die einen Demenzkranken ehrenamtlich und nicht professionell versorgen und betreuen. Ausgezahlt wird das Pflegegeld monatlich auf das Konto des Pflegebedürftigen, der es an einen pflegenden Angehörigen oder Freund weitergeben kann.

Anspruch auf Pflegegeld bei Demenz besteht ab Pflegegrad 2. In der untersten Stufe der Pflegegrade (Pflegegrad 1) haben Betroffene keinen Anspruch auf Pflegegeld. Wie hoch die monatliche Leistung für die häusliche Pflege durch Angehörige im Einzelnen ausfällt, entnehmen Sie der folgenden Tabelle:

Pflegegrad 1 0 € (kein Anspruch auf Pflegegeld)
Pflegegrad 2 316 € im Monat
Pflegegrad 3 545 € im Monat
Pflegegrad 4 728 € im Monat
Pflegegrad 5 901 € im Monat

Pflegesachleistungen bei Demenz

Können Angehörige und Freunde die Versorgung eines demenzkranken Pflegebedürftigen nicht (oder nicht mehr) sicherstellen, kann das Pflegegeld bei Demenz in die sog. Pflegesachleistungen umgewandelt werden. Sachleistungen werden von der Pflegeversicherung übernommen, wenn ein ambulanter, professioneller Pflegedienst mit der Pflege und Versorgung des Pflegebedürftigen beauftragt wird.

Aufgaben, die eine professionelle Pflegekraft übernimmt, sind z. B. die Unterstützung bei der Grundpflege und der Ernährung, aber auch hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen wie das Einkaufen oder Kochen. Die Sachleistungen erhält der Pflegebedürftige allerdings nicht direkt; sie werden mit dem beauftragten Pflegedienst abgerechnet. Übernommen werden die Kosten bis zu einem bestimmten Satz, der sich nach dem Pflegegrad richtet. Wie beim Pflegegeld besteht auch bei den Sachleistungen kein Anspruch im Pflegegrad 1; erst ab Pflegegrad 2 werden Sachleistungen in folgender Höhe durch die Pflegekasse übernommen:

Pflegegrad 1 o € (kein Anspruch auf Sachleistungen)
Pflegegrad 2 689 € im Monat
Pflegegrad 3 1.298 € im Monat
Pflegegrad 4 1.612 € im Monat
Pflegegrad 5 1.995 € im Monat

Stationäre Versorgung bei Demenz

Je weiter eine Demenz voranschreitet, desto schwieriger wird es für Betroffene, weiterhin in ihren eigenen Wohnräumen zu leben. In fortgeschrittenem Krankheitsstadium tritt in der Regel unweigerlich der Moment ein, in dem ein Demenzkranker entweder zu Familienangehörigen oder in ein Pflegeheim ziehen muss.

Auch für die stationäre Versorgung von Demenzkranken sieht die Pflegekasse Leistungen vor, die sich stufenweise in Abhängigkeit vom Pflegegrad erhöhen.

Neben den Pflegeleistungen für die stationäre Versorgung müssen Pflegebedürftige für das Pflegeheim einen Eigenanteil zahlen, der einrichtungseinheitlich ist. Darüber hinaus erhalten sie folgende Zuschüsse für die Pflege:

Pflegegrad 1 125 € im Monat (Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2 770 € im Monat
Pflegegrad 3 1.262 € im Monat
Pflegegrad 4 1.775 € im Monat
Pflegegrad 5 2.005 € im Monat

Pflegegrad bei Demenz beantragen

Die Pflegeleistungen, die die Pflegekasse für die häusliche Pflege durch Angehörige, für Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder die stationäre Versorgung in einem Pflegeheim zahlt, sind an einen Pflegegrad gekoppelt. Um die monatlichen Leistungen zu erhalten, müssen Pflegebedürftige einen solchen zunächst bei ihrer zuständigen Pflegeversicherung beantragen.

Damit die Pflegebedürftigkeit von der Pflegeversicherung anerkannt wird und ein Pflegegrad vergeben werden kann, muss ein schriftlicher Antrag bei der Versicherung gestellt werden. Daraufhin gibt die Pflegeversicherung ein Pflegegutachten in Auftrag, das über die Höhe des Pflegegrads und der Pflegeleistungen entscheidet. Je nach Krankheitsstadium können Versicherungsnehmer bei einer Demenz Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse für eine stationäre Versorgung erhalten.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegeld und Demenz oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, um Ihren Anspruch auf Pflegegeld bei Demenz durchzusetzen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!