Pflegegeld bei Krebs

Eine Krebserkrankung sorgt für starke Einschnitte im Alltag, von denen sowohl die Erkrankten selbst als auch deren Angehörige betroffen sind. Die Pflegeversicherung zahlt bei Krebs u. a. Pflegegeld, um pflegende Angehörige finanziell zu entlasten.

Krebserkrankungen zählen zu den tückischsten Krankheiten: Durch belastende Operationen und Therapien erfährt die Lebensqualität der Betroffenen eine deutliche Minderung. Die Diagnose, gefolgt von operativen Eingriffen und einem ungewissen Heilungsprozess, beeinflusst sowohl das Zusammenleben als auch die tägliche Betreuung.

Nicht selten mündet eine operative Krebsbehandlung in einer Pflegesituation (s.a. Anspruch auf Pflege). Vor allem für ältere Menschen, die an Krebs erkranken, geht mit der Chemotherapie, die in der Regel auf eine operative Entfernung eines Tumors folgt, eine deutliche Einschränkung des Alltags einher. Sie sind oft so geschwächt, dass sie ihren Alltag nicht ohne fremde Hilfe bewältigen können.

Beschränkt auf ein höheres Alter ist die Pflegebedürftigkeit bei Krebs aber nicht- auch jüngere Erwachsene sowie Kinder oder Jugendliche können im Falle einer Krebserkrankung auf Pflege angewiesen sein und sollten bei ihrer Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegegeld bei Krebs stellen.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Was ist Krebs?

In Deutschland ist Krebs – nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen – die zweithäufigste Todesursache. Zwar ist die Erkrankung grundsätzlich heilbar, jedoch richten sich die Heilungschancen z. B. danach, ob der Krebs langsam oder schnell wächst, in welchem Stadium die Krankheit entdeckt wird und wann mit einer Therapie begonnen werden kann.

Aus medizinischer Sicht betrachtet, ist Krebs eine bösartige Neubildung von Körpergewebe. Auftreten kann eine Krebserkrankung in Form eines Tumors oder im blutbildenden System (z. B. als Leukämie). Faktoren wie das Alter, das Geschlecht, die Art der Ernährung oder die geografische Region können das Auftreten von Krebserkrankungen deutlich beeinflussen.

Ausgelöst wird Krebs dadurch, dass im Gewebe mehr Zellen neu gebildet werden als absterben. In einem gesunden Organismus besteht eine Balance zwischen absterbenden und neugebildeten Zellen. Kommt es aber zu einem überdurchschnittlichen Zellwachstum, entsteht eine Krebserkrankung. Die Ursachen dafür liegen im genetischen Code, aber auch in krebsfördernden Einflüssen wie Umweltgiften und Strahlung sowie dem Lebensstil und Lebensumständen.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Krebserkrankungen in der Pflege

Eine allgemeingültige Formel für die Pflege eines Krebspatienten gibt es nicht. Keine Krebserkrankung ist so wie eine andere – abhängig von der Schwere der Erkrankung und vom Alter ist ein Krebskranker in höchst unterschiedlicher Weise auf Unterstützung angewiesen. Von einer weitgehenden Selbstständigkeit bis hin zu völliger Bettlägerigkeit ist nahezu jedes Stadium der Pflegebedürftigkeit denkbar.

Vor allem in den ersten Wochen nach einer Operation sowie während der Chemotherapie sind die Betroffenen häufig so geschwächt, dass sie rund um die Uhr versorgt werden müssen. Oftmals erfolgt eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus, oder der Patient verbleibt nach einem operativen Eingriff so lange im Krankenhaus, bis er selbstständig genug ist, um entlassen zu werden.

Erfolgreich eine höhere Pflegestufe beantragen

Ist der Krebs in einem Stadium, in dem die Krankheit heilbar ist, ist die Pflege oft nur von temporärer Dauer. Verlaufen Operation und Chemotherapie erfolgreich, können Krebspatienten in den meisten Fällen in ihr normales Leben zurückkehren und ohne Pflege weiterleben.Einen Pflegegrad bzw. Pflegegeld zu beantragen ist in einem solchen Fall nicht unbedingt notwendig, da die meisten Kosten von der Krankenversicherung übernommen werden.

Betroffene dagegen, die schon vor ihrer Krebserkrankung auf Hilfe angewiesen waren oder als pflegebedürftig galten, bedürfen nach einer Chemotherapie oftmals in noch stärkerem Maße der Unterstützung im Alltag.

Um eine optimale Pflege sicherzustellen, sollte spätestens nach einer Krebstherapie der Pflegegrad des Betroffenen ermittelt werden – mit dem entsprechenden Pflegegeld können pflegende Angehörige beispielsweise beruflich kürzertreten, um sich um die Versorgung des pflegebedürftigen Familienmitglieds zu kümmern.

Erfolgreich Pflegegrad-Widerspruch stellen

Pflegegrade und Pflegegeld bei Krebs

Um bei einer Krebserkrankung Pflegegeld zu erhalten, ist es zunächst notwendig, einen Pflegegrad zu beantragen. Dieser bzw. der Nachweis der Pflegebedürftigkeit ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Pflegeversicherung überhaupt Leistungen für den Patienten zur Verfügung stellt. Wird ein Pflegegrad bewilligt, kann der Pflegebedürftige bei seiner Pflegeversicherung Pflegegeld beantragen.

Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, deren Leistungen gestaffelt sind. Je höher der Pflegegrad, desto höhere Leistungen können Pflegebedürftige bei Krebs in Anspruch nehmen. Für Pflegegrad 1 ist kein Pflegegeld im klassischen Sinne vorgesehen; hier können die Betroffenen lediglich über einen monatlichen Entlastungsbetrag verfügen. Ab Pflegegrad 2 ist das Pflegegeld wie folgt gestaffelt:

Pflegegrad 1 0 € (kein Anspruch auf Pflegegeld)
Pflegegrad 2 316 € im Monat
Pflegegrad 3 545 € im Monat
Pflegegrad 4 728 € im Monat
Pflegegrad 5 901 € im Monat

Vorgesehen ist das Pflegegeld bei Krebserkrankungen für eine Versorgung durch private Pflegepersonen. Dies können Angehörige innerhalb der eigenen Familie sein, etwa der Partner, die Kinder oder auch die Eltern (z. B. wenn ein Kind an Krebs erkrankt ist).

Es handelt sich dabei um einen monatlichen finanziellen Zuschuss, den die Pflegeversicherung direkt an den Pflegebedürftigen auszahlt. Dieser wiederum kann den gesamten Betrag oder Teile davon an seine pflegenden Angehörigen weitergeben, z. B. damit diese beruflich weniger eingespannt sind und mehr Zeit für die Pflege haben.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Pflegebedürftige bei Krebs Pflegegeld?

Ein Pflegegrad und die entsprechenden finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht an bestimmte Erkrankungen geknüpft. Ist ein pflegebedürftiger Versicherungsnehmer aufgrund einer Krebserkrankung nicht oder nur eingeschränkt eigenständig lebensfähig, fällt der Betroffene in Deutschland unter die Regelung der Pflegebedürftigkeit und kann Pflegeleistungen wie das Pflegegeld beantragen.

Beantragt werden können Pflegeleistungen, wenn die Pflegebedürftigkeit für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gegeben ist. Ist also abzusehen, dass die Genesung innerhalb eines kürzeren Zeitraums erfolgt und der Krebspatient im Anschluss wieder ein normales Leben führen kann, wird ein Pflegegrad unter Umständen gar nicht erst gewährt.

Ist dagegen absehbar, dass die Krebserkrankung auf lange Sicht zu einer Einschränkung der Selbstständigkeit im Alltag führt, kann es sich lohnen, einen Pflegegrad und Pflegegeld zu beantragen. In diesem Fall prüft die Pflegekasse jedoch sehr genau, wie viel Hilfebedarf besteht, der nicht im Sinne der medizinischen Pflege von der Krankenversicherung übernommen wird.

Schnell & unkompliziert online den Pflegegrad berechnen

Wird ein Krebspatient aufgrund des fortgeschrittenen Stadiums seiner Erkrankung dauerhaft zu einem Pflegefall, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Pflegeversicherung einen Pflegegrad gewährt. Wird im Anschluss ein monatliches Pflegegeld gezahlt, kann dies die belastende Pflegesituation sowohl für den Betroffenen als auch seine Angehörigen erleichtern.

Ist der Pflegebedarf irgendwann so umfangreich, dass er nicht mehr durch Angehörige sichergestellt werden kann, ist es möglich, anstelle des Pflegegelds sog. Pflegesachleistungen zu erhalten. Mit diesen Leistungen oder einer Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen kann dann beispielsweise ein professioneller, ambulanter Pflegedienst engagiert werden.

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Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, um Ihren Anspruch auf Pflegegeld bei Krebs durchzusetzen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!