Pflegegeld bei psychischer Erkrankung

In der Anfangszeit einer psychischen Erkrankung können Betroffene von ihren Angehörigen betreut werden und erhalten Pflegegeld. Schreitet die Erkrankung weiter fort, ist es sinnvoll, zu einem ambulanten Pflegedienst zu wechseln und Pflegesachleistungen zu beantragen.

Die Pflege psychisch erkrankter Menschen stellt eine ganz besondere Herausforderung dar. Anders als bei körperlichen Erkrankungen oder einer altersbedingten Pflege sehen sich die Pflegenden einer wechselnden Stimmung ausgesetzt, die schnell in eine Depression (siehe Pflege bei Depression) umschlagen kann. Vor allem für pflegende Angehörige ist es schwierig, einen geliebten Menschen zu versorgen, der an einer psychischen Erkrankung leidet – oft ist die Person, die einmal sehr vertraut war, durch die Erkrankung kaum noch wiederzuerkennen; das belastet den Pflegenden und wirkt sich auf die Pflege aus.

Trotz aller Herausforderungen sind es dennoch häufig Angehörige, die sich um psychisch erkrankte Pflegebedürftige kümmern. Insbesondere in der frühen Phase einer psychischen Erkrankung kann es auch für den Erkrankten wichtig und hilfreich sein, dass eine vertraute Person in der Nähe ist. Ist die Pflege so umfangreich, dass regelmäßig Hilfe im Alltag benötigt wird, kann eine finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld beantragt werden.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Pflegegeld bei psychischen Erkrankungen

Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung des deutschen Staates, die die häusliche Pflege durch Angehörige fördert. Pflegebedürftige erhalten diese Leistung von der Pflegeversicherung, um Menschen aus ihrem Umfeld finanziell zu unterstützen, die sich um die pflegerische Betreuung bemühen. Es handelt sich um einen monatlichen Zuschuss, der einem pflegenden Angehörigen beispielsweise erlaubt, beruflich kürzer zu treten – so bleibt mehr Zeit für die Pflege, ohne dass finanzielle Einbußen in Kauf genommen werden müssen.

Obwohl bei psychischen Erkrankungen häufig keine klassischen pflegenden Maßnahmen vorgenommen werden müssen, fallen diese dennoch unter die Voraussetzungen, unter denen Pflegegeld beantragt werden kann. Im Fokus der Pflege steht die tägliche Begleitung und Betreuung, die einem psychisch erkrankten Pflegebedürftigen ein weitgehend eigenständiges Alltagsleben ermöglichen. Das Ziel der Pflege ist, dass der Pflegebedürftige möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben kann.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Pflege bei psychischen Erkrankungen – wofür wird sie benötigt?

Psychische Erkrankungen sind weit tückischer als körperliche Erkrankungen, die typisch für ein hohes Lebensalter sind. Menschen mit Depressionen, ADHS, Borderline oder einer autistischen Persönlichkeitsstörung wie dem Asperger-Syndrom benötigen eine spezielle Betreuung und Versorgung. Auch Burnout-Patienten und Personen mit einer Demenzerkrankung fallen häufig in den Bereich der psychiatrischen Pflege

Rein körperlich betrachtet sind Pflegebedürftige mit einer psychischen Erkrankung in der Regel weitgehend in der Lage, sich selbstständig zu versorgen. Die Krankheit führt jedoch dazu, dass sie Alltagshandlungen, die für gesunde Menschen selbstverständlich sind, vergessen oder ablehnen – oder sich und andere in Gefahr bringen. Mit psychischen Erkrankungen gehend häufig Symptome wie Antriebslosigkeit, Interessenverlust und Niedergeschlagenheit einer. Auch unbegründete Angst zählt zu den Auffälligkeiten, denen Pflegende in der Psychiatrie häufig begegnen. Nehmen psychisch bedingte Symptome zu, können die Betroffenen in der Regel nicht mehr alleine leben, sondern müssen in ihrem Alltag betreut und angeleitet werden.

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Wie wirken sich psychische Erkrankungen auf die Pflege aus?

In der Regel treten psychische Erkrankungen nicht direkt in ihrer vollen Ausprägung auf. Vor allem zu Beginn einer Krankheit fällt es besonders Angehörigen schwer, die Symptome richtig zu deuten. Die wechselnde Stimmungslage, die mit vielen psychiatrischen Krankheitsbildern einhergeht, belastet den Alltag und das gemeinsame Leben – insbesondere dann, wenn die Symptome nicht als solche erkannt oder verstanden werden.

Je weiter eine psychische Erkrankung fortschreitet, desto größer ist die Gefahr, dass die Gemütslage des Pflegebedürftigen auch dem Pflegenden zu schaffen macht. Je nachdem, was für ein Störungsbild vorliegt, kann eine psychische Erkrankung zudem auch ganz konkrete Auswirkungen auf die tägliche Pflege haben. Die Betroffenen verweigern dann beispielsweise die Körperpflege oder lehnen das Essen ab. Es kommt auch häufig vor, dass jegliche Kommunikation unmöglich gemacht wird, weil der Pflegebedürftige einfach nicht reagiert, wenn er angesprochen wird.

Je mehr Einschränkungen die Pflege durch die psychische Erkrankung des Pflegebedürftigen erfährt, desto stärker kann sich die Verweigerung von Hilfe und Unterstützung auch auf den gesundheitlichen Zustand auswirken. Wird etwa die Körperpflege oder die Wundversorgung verweigert, können Krankheiten, Wunden oder Infektionen entstehen oder sich verschlimmern.

Den passenden Pflegedienst finden

Pflegegeld bei psychischen Erkrankungen beantragen – so geht‘s

Um bei einer psychischen Erkrankung Pflegegeld zu beantragen, müssen der betroffene Pflegebedürftige und seine Angehörigen zunächst einen Pflegegrad Antrag stellen. Dieser ist an die zuständige Pflegeversicherung zu richten und unterliegt denselben Voraussetzungen wie jeder andere Pflegegradantrag auch – unabhängig von der Erkrankung des Pflegebedürftigen.

Damit die Pflegeversicherung die Überprüfung, welcher Pflegegrad dem Antragsteller zusteht, einleiten kann, genügt ein formloses Antragsschreiben. Zwar muss kein Formular ausgefüllt werden, jedoch sollten folgende Angaben in dem Schreiben enthalten sein:

  • Name, Adresse und Geburtsdatum des Pflegebedürftigen
  • Versichertennummer des Antragstellers
  • Postadresse der zuständigen Pflegeversicherung
  • Antragsdatum
  • Bitte um Zusendung benötigter Antragsunterlagen
  • persönliche Unterschrift des Antragstellers oder eines notariell eingesetzten Vertreters
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So erhalten Sie Pflegegeld bei einer psychischen Erkrankung

Seit den letzten Änderungen in der Gesetzgebung, die die Pflege 2017 reformierten, sind Menschen mit psychischen Erkrankungen denen mit körperlichen Erkrankungen gleichgestellt. Auch mit einer psychischen oder kognitiven Beeinträchtigung können Pflegebedürftige ein monatliches Pflegegeld erhalten. Die Voraussetzung dafür ist ein Pflegegradantrag, gefolgt von einer Begutachtung durch einen geprüften Pflegegutachter.

Nachdem der Pflegebedürftige einen Pflegegrad beantragt hat, wird von der Pflegeversicherung ein Termin für die Begutachtung festgelegt. Das sog. Neue Begutachtungsassessment (NBA) überprüft insgesamt sechs verschiedene Bereiche des Alltagslebens, in denen psychisch Erkrankte unter Einschränkungen leiden können:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Für jeden dieser Bereiche werden im Begutachtungsassessment Punkte vergeben. Erreicht die Gesamtzahl der Punkte einen bestimmten Bereich, erhält der Pflegebedürftige den entsprechenden Pflegegrad und kann Pflegegeld beantragen.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Pflege durch psychiatrische Pflegekräfte – Pflegesachleistungen beantragen

Mit dem Pflegegeld wird Angehörigen die tägliche Pflege eines psychisch Erkrankten erleichtert: Die monatliche Zahlung der Pflegeversicherung geht zwar an den Pflegebedürftigen selbst, ist aber für die finanzielle Entlastung des Pflegenden vorgesehen, der sich auf diese Weise voll und ganz auf die Pflege konzentrieren kann.

Die psychische Belastung, die sich durch die tägliche Pflege und Betreuung auch auf den Pflegenden auswirkt, ist jedoch nicht zu unterschätzen: Je weiter eine psychische Erkrankung fortschreitet, desto mehr belastet dies auch eine Pflegeperson aus dem familiären Umfeld.

Im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung kann es daher sinnvoll sein, die tägliche Pflege an einen speziell ausgebildeten, ambulanten Pflegedienst abzugeben. In speziellen Schulungen lernen die Pflegekräfte, wie sie mit psychisch Erkrankten im Alltag umgehen und sie zu Aktivitäten anleiten. Durch ihre professionelle Distanz zu dem Pflegebedürftigen fällt es ambulanten Pflegekräften in der Regel leichter, den schwierigen Betreuungsalltag zu meistern.

Pflegende Angehörige profitieren von der Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst: Sie können (und sollen) sich natürlich weiterhin um das psychisch kranke Familienmitglied kümmern – da sich die Pflege dann aber auf die schönen und bewusst ausgewählten Momente beschränkt, lässt sich die gemeinsame Zeit viel mehr genießen, als wenn die Pflege im Fokus des Alltags steht.

Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, können anstelle des Pflegegelds bei der Pflegeversicherung Pflegesachleistungen beantragt werden. Dabei handelt es sich um eine monatliche Leistung, die direkt mit dem zuständigen Pflegedienst verrechnet wird.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegeld bei psychischer Erkrankung oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, um Pflegegeld bei einer psychischen Erkrankung zu erhalten. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

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