Pflegegeld bei BKK beantragen

Wenn Sie pflegebedürftig sind und zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen betreut werden, dann haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des monatlichen Betrages errechnet sich aus dem jeweiligen Pflegegrad, der Ihnen als Versichertem zugewiesen ist. 

Ausgezahlt wird das Pflegegeld von der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse – je nachdem, wo Sie versichert sind. Wenn Sie bei der BKK krankenversichert sind, dann müssen Sie sich dort hinwenden und das Pflegegeld direkt bei der BKK beantragen. Denn die Pflegekasse ist der Krankenkasse angeschlossen.

Die Abkürzung BKK steht für Betriebskrankenkasse – sie ist eine von über hundert Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Vor einigen Jahrzehnten gründeten Arbeitgeber Betriebskrankenkassen, um ihre Arbeitnehmer sowie deren Familien abzusichern. Sie waren daher nur für bestimmte Betriebe oder Konzerne zuständig. Bis heute ist die BKK eng mit den Firmen verbunden, deren Namen sie oft noch trägt: wie etwa die Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU), Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) und viele mehr.

Auf der Webseite Ihrer BKK finden Sie schnell und einfach den Antrag für Pflegegeld

Ein Anspruch auf Pflegegeld lässt sich erst einlösen, wenn Sie nachweislich als pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung gelten. Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, muss dieser zunächst festgestellt werden. Und das geht so: Nehmen wir als Beispiel die BKK VBU, auf deren Webseite Sie das Formular „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ finden. Sie können es online ausfüllen und abschicken. Beachten Sie bitte: Wenn Sie zum ersten Mal Pflegegeld bei der BKK beantragen, dann machen Sie ein Kreuz beim Kästchen „Erstantrag“. Unter Punkt 1 machen Sie wieder ein Kreuz unter „Ambulante Leistungen“ beim Kästchen „Pflegegeld“. Füllen Sie den Antrag in Ruhe aus und denken Sie auch daran, Ihre Bankverbindung anzugeben sowie weiter unten zu unterschreiben.

Falls Sie keinen Computer für das Downloaden des Antrags haben, können Sie das Formular für Pflegegeld bei der BKK auch per Telefon oder Brief anfordern. Die Postanschrift und eine  Telefonnummer erfahren Sie unter „Wie können wir Ihnen helfen?“ auf der BKK VBU-Webseite. Bitten Sie einfach kurz darum, dass Ihnen der Antrag postalisch zugeht.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Tipp: Es gibt bundesweit in vielen Städten sogenannte Pflegestützpunkte (PSP). Es sind dies Auskunfts- und Beratungsstellen von den Kranken- und Pflegekassen, wo Sie alles zum Thema Pflegegeld erfragen können.

Nachdem Ihr Antrag auf Pflegegeld bei der BKK eingegangen ist, wird die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragen, um ein Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten bildet die Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade, die von geringer Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) bis hin zu außergewöhnlich hohem Hilfsbedarf reichen (Pflegegrad 5).

Für eine realistische Einschätzung Ihrer Situation ist es wichtig, dass Sie alle medizinischen Dokumente beim Besuch des MDK zur Hand haben. Dazu gehören: Arztberichte und Bescheinigungen, der Medikamentenplan, eine Auflistung der erhaltenen Therapien, Entlassungsberichte aus Klinik oder Reha-Einrichtung. Außerdem Röntgenbilder, MRT, Allergiepass, Diabetiker-Ausweis sowie Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegegeld besteht erst ab Pflegegrad 2

Es dürfte für Sie wichtig sein zu erfahren: Personen ohne Pflegegrad bzw. mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Dieser besteht erst ab Pflegegrad 2. Daher ist eine eingehende Dokumentation Ihrer Erkrankung und Ihrer persönlichen Situation für die Ermittlung des Pflegegrades sehr wertvoll und kann diesen mitunter erhöhen.

Selbst wenn Sie Ihre eigene Pflegebedürftigkeit oder die Ihres Angehöriger noch nicht als so hoch einschätzen, kann ein Antrag auf Pflegegeld bei der BKK dennoch lohnen. Denn eine Erkrankung wird machmal in kürzester Zeit schlimmer, die häusliche Situation kann sich zuspitzen. Insbesondere gilt dies für ältere Menschen. Zunächst leiden sie nur an einer leichten Demenz, plötzlich aber benötigen sie immer mehr Betreuung. Der Pflegegrad ändert sich dann innerhalb weniger Wochen oder Monate – die Pflegekasse sollte dann schnell kontaktiert werden.

Um als pflegebedürftig anerkannt zu werden und Anspruch auf Pflegegeld zu haben, muss der Versicherte voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr lang in erheblichem oder höherem Maße auf die Hilfe anderer angewiesen sein. Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu seiner freien Verwendung zu. Er kann damit beispielsweise die pflegende Person für ihren Arbeitsaufwand  entschädigen.

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Die Abstufungen des monatlichen Pflegegeldes sind wie folgt:

  • Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie 316 Euro
  • Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 545 Euro
  • Bei Pflegegrad 4 erhalten Sie 728 Euro
  • Bei Pflegegrad 5 erhalten Sie 901 Euro

Das Pflegegeld wird von der BKK monatlich im Voraus überwiesen. Besteht der Anspruch nicht für einen vollen Kalendermonat, wird das Pflegegeld nur anteilig gezahlt. Die Summe wird von der Pflegekasse außerdem gekürzt, wenn die häusliche Pflege für einen Zeitraum von mehr als vier Wochen unterbrochen ist. Etwa wegen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder aufgrund einer stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme.

Weiterhin gilt: Wenn neben den Angehörigen auch professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes Teile der Grundpflege übernehmen müssen oder sollen, wird das Pflegegeld ebenfalls nur anteilig ausbezahlt.

Kommt es zu Überzahlungen der Pflegekasse, erfolgt – falls möglich – ein Ausgleich durch Verrechnung in den darauf folgenden Monaten. Falls dies nicht möglich ist, wird zu viel gezahltes Pflegegeld vom Emfänger zurückgefordert.

Unabhängige Pflegeberatung erhalten

Eine kostenlose Pflegeberatung bietet die BKK auch bei einem noch nicht nachgewiesenen Pflegegrad

Damit Sie oder Ihr Angehöriger durchgehend eine gute Pflege erfahren, bietet die BKK eine kostenlose Pflegeberatung durch ausgebildete Fachkräfte an. Dieses Angebot können Sie sogar nutzen, wenn Sie Pflegegeld bei BKK beantragt haben, aber noch kein nachgewiesener Pflegegrad vorliegt. Bei einem solchen Beratungsgespräch wird mit Ihnen gemeinsam ein individueller Versorgungsplan erstellt. Weiterhin werden Sie dabei unterstützt, Formalitäten wie Anträge rechtzeitig zu erledigen. Auf Wunsch wird auch Kontakt zu Pflegediensten aufgenommen.

Sobald Sie Pflegegeld-Empfänger sind, werden solche Beratungsbesuche verpflichtend. Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad der bedürftigen Person ab: Bei Pflegegrad 2 und 3 muss der Einsatz halbjährig nachgewiesen werden. Bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr. Auf diese Weise bleibt ein hohes Versorgungsniveau sichergestellt.

Bitte beachten Sie: Ohne Beratungsbesuche gibt es weniger oder sogar gar kein Pflegegeld. Die Pflegekassen haben das Recht, Versicherten das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall zu entziehen, wenn sie ihre vorgeschriebenen Beratungsbesuche nicht wahrnehmen. Das ist im Pflegeversicherungsgesetz (vgl. § 37.6 SGB XI) so geregelt.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegeld Antrag oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen, damit Sie erfolgreich Pflegegeld erhalten. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat, Sie mehr Pflegegeld benötigen und deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!