Pflegegeld für Angehörige
Mit dem Pflegegeld bietet die Pflegeversicherung ihren Versicherten eine Leistung, die pflegende Angehörige entlasten soll. Durch die finanzielle Unterstützung sollen sie mehr Energie in die Pflege eines kranken Familienmitglieds stecken können.
Krankheiten, Behinderung und ein hohes Lebensalter führen dazu, dass immer mehr Menschen in ihrem Alltag darauf angewiesen sind, von einer weiteren Person unterstützt zu werden. Pflegebedürftig sind jedoch mitnichten nur ältere Menschen: Krankheiten und körperliche sowie geistige Behinderungen sorgen dafür, dass Menschen jeder Altersstufe und sogar Kinder als Pflegefall eingestuft werden können.
Für Angehörige pflegebedürftiger Menschen ist es oft selbstverständlich, die benötigte Unterstützung selbst zu leisten. Vor allem in der Anfangsphase einer Pflege, wenn der Aufwand noch vergleichsweise gering ist, sind es in den meisten Fällen Angehörige, die sich um die Versorgung und Betreuung eines Eltern- oder Großelternteils, des Partners oder eines Kindes kümmern. Um sie zu entlasten, wurde das Pflegegeld für Angehörige eingeführt.
Warum bekommen Angehörige Pflegegeld?
Am Anfang einer Erkrankung oder der altersbedingten Pflege fallen die Aufgaben, die ein pflegender Angehöriger übernimmt, kaum ins Gewicht. Die Pflege kann oftmals „nebenbei“ erledigt werden. Schreiten Krankheiten weiter fort oder mindert sich die Eigenständigkeit des Pflegebedürftigen, nimmt nicht nur der Pflegeaufwand zu: Auch die Verantwortung wächst; die Pflege muss mitunter nun täglich durchgeführt werden.
Neben der Zeit, die pflegende Angehörige investieren müssen, kann die Pflege zudem zu einer psychischen Belastung werden: Ein geliebtes Mitglied der Familie als Pflegefall betrachten zu müssen, belastet pflegende Angehörige oft sehr. Auch die Notwendigkeit, die Pflege mit dem eigenen Alltag, der in vielen Fällen aus Beruf und einer eigenen Familie besteht, vereinbaren zu müssen, erschwert den Pflegenden ihre Aufgabe.
Die Pflegeversicherungen sind jedoch darauf angewiesen, dass neben professionellen Pflegekräften auch Angehörige die Pflege kranker Familienmitglieder übernehmen. In Deutschland gibt es bereits jetzt deutlich zu wenig ambulante Pflegekräfte. Mit der wachsenden Überalterung der Gesellschaft steigt jedoch der Bedarf an Pflege. Um Angehörige in die Pflege mit einzubinden, haben die Pflegeversicherungen das Pflegegeld eingeführt: Die finanzielle Unterstützung ermöglicht es Angehörigen, beruflich kürzer zu treten und mehr Energie in die Pflege zu stecken.
Pflegegeld für pflegende Angehörige
Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die ab dem zweiten Pflegegrad an einen Pflegebedürftigen gezahlt wird. Von Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 erhalten Pflegebedürftige ein monatliches Pflegegeld. Dieses können sie an pflegende Angehörige weitergeben, um sie finanziell zu unterstützen.
Als Sozialleistung ist das Pflegegeld im Sozialgesetzbuch geregelt (§ 37 SGB XI) und wird als „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“ bezeichnet. Seine Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad, der von der Pflegeversicherung anerkannt werden muss. Auch bei Pflegegrad 1 kann ein finanzieller Zuschuss beantragt werden: Der sog. Entlastungsbetrag, den der Pflegebedürftige erhält, kann nach eigenem Ermessen auch einem pflegenden Angehörigen zugutekommen, z. B. als Anerkennung für seine Unterstützung.
Wer bekommt Pflegegeld?
Um mit dem Pflegegeld pflegende Angehörige zu unterstützen, muss ein Pflegebedürftiger verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Er muss einerseits einen anerkannten Pflegegrad besitzen, also bei der zuständigen Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben.
Damit das monatliche Pflegegeld ausgezahlt werden kann, muss der Pflegebedürftige zudem in einem häuslichen Umfeld, d. h. ambulant versorgt werden. Die Pflege darf jedoch nicht von einem professionellen Pflegedienst durchgeführt werden, sondern muss von Privatpersonen vorgenommen werden. Dies können direkte Familienangehörige, Freunde oder Bekannte sein. Soll statt einem Angehörigen ein ambulanter Pflegedienst die Pflege übernehmen, erhält der Pflegebedürftige anstelle des Pflegegelds monatliche Pflegesachleistungen.
Hat der Pflegebedürftige noch keinen der fünf Pflegegrade, muss zunächst ein solcher bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Mithilfe eines Pflegegutachtens ermittelt die Versicherung dann, wie hoch der Pflegebedarf im Einzelnen ist und informiert den Pflegebedürftigen mit einem schriftlichen Bescheid darüber, ob er einen der Pflegegrade 2 bis 5 erhält. Ist dies der Fall, kann der Pflegebedürftige Pflegegeld für seine pflegenden Angehörigen beantragen.
Wie hoch ist das Pflegegeld für pflegende Angehörige?
Das Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige ist in seiner Höhe nach den einzelnen Pflegegraden gestaffelt. In Pflegegrad 1 ist kein Pflegegeld vorgesehen; hier kann lediglich der Entlastungsbetrag zur Unterstützung pflegender Angehöriger verwendet werden. Dieser beträgt 125 Euro und wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.
Die folgende Pflegegeld-Tabelle zeigt, wie hoch das monatliche Pflegegeld ausfällt, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause ausschließlich von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt wird:
Pflegegrad 1 | 0 € (kein Anspruch auf Pflegegeld) |
Pflegegrad 2 | 316 € im Monat |
Pflegegrad 3 | 545 € im Monat |
Pflegegrad 4 | 728 € im Monat |
Pflegegrad 5 | 901 € im Monat |
Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. Diese Kombinationsleistungen stellt die Pflegeversicherung bereit, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflege (oder Teile davon) übernimmt. In diesem Fall werden zunächst die Pflegesachleistungen abgerechnet. Werden diese nicht vollständig ausgeschöpft, erhält der Pflegebedürftige zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld.
Pflegegeld für Angehörige: Wichtige Fakten
- Pflegegeld wird ausschließlich für die häusliche Pflege bereitgestellt.
- Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Pflegebedürftige mindestens Pflegegrad 2 besitzen.
- Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst einen Teil der Pflege, zahlt die Pflegeversicherung Kombinationsleistungen.
- Wer in einem Pflegeheim lebt, erhält kein Pflegegeld.
Weitere Pflegeleistungen für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige werden mit dem Pflegegeld finanziell unterstützt, damit sie einen größeren Fokus auf die Pflege legen können. Um die Pflege durch Angehörige auch darüber hinaus zu fördern, können Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad außerdem zusätzliche Pflegeleistungen in Anspruch nehmen: Die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege sind ebenfalls darauf ausgerichtet, pflegende Angehörige in ihrem Alltag zu unterstützen.
Darüber hinaus können Pflegebedürftige bei ihrer Pflegeversicherung finanzielle Unterstützung zum Umbau ihrer Wohnräume beantragen. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die letztlich auch den Angehörigen in der Pflege zugutekommen, z. B. den Einbau von einem Treppenlift oder den behindertengerechten Umbau des Badezimmers.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegeld für Angehörige oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung durch das Pflegegeld benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!