Pflegegeld bei IKK beantragen
Sie sind pflegebedürftig und wollen Pflegegeld bei der IKK beantragen? Dann sollten Sie zuallererst wissen, dass der Pflegegrad die Grundlage für den Umfang der Leistungen ist.
Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade: Pflegegrad 1 ist die niedrigste und Pflegegrad 5 die höchste Stufe, die am meisten pflegerischen Aufwand erfordert. Um den Pflegegrad individuell zu ermitteln, verwenden die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ein umfassendes Begutachtungsverfahren. Dabei wird beurteilt, wie selbstständig Sie noch im täglichen Leben zurechtkommen und in welchen Bereichen Sie möglicherweise Unterstützung benötigen.
Doch der Reihe nach: Wenn Sie altersbedingt oder aufgrund einer Krankheit merken, dass Sie nicht mehr gut alleine zurechtkommen, sollten Sie sich unter Umständen nach Hilfe umschauen. Möglicherweise macht auch ein naher Angehöriger Sie darauf aufmerksam, dass Sie mehr und mehr Unterstützung für ganz alltägliche Handlungen benötigen. Scheuen Sie sich nicht, angebotene Hilfe anzunehmen! Mehr noch: Besprechen Sie Ihre Situation auch mit einem Arzt. Wahrscheinlich wird er Sie darin bestärken, sich regelmäßig von anderen Menschen umsorgen zu lassen. Da dies mit Kosten verbunden sein kann, sollten Sie sich bald an Ihre Pflegekasse wenden. Die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit sind im Gesetz (Elftes Buch des Sozialgesetzbuches – SGB XI) genau definiert.
Die Pflegeversicherung ist immer der Krankenversicherung angeschlossen. Um beispielsweise Pflegegeld zu beantragen, kontaktieren Sie als Mitglied der IKK die Innungskrankenkasse. Die drei Buchstaben IKK sind das Kürzel dieser Krankenkasse. Bei der Innungskrankenkasse handelt es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Man unterscheidet verschiedene IKK: So gibt es beispielsweise die IKK classic oder die IKK gesund plus. Daneben trägt die Kasse auch Bezeichnungen mit regionalem Bezug: IKK Südwest oder Innungskrankenkassen Nord.
Das Pflegegeld bei der IKK online zu beantragen, ist der schnellste und bequemste Weg
Um ihre Pflegebedürftigkeit anzumelden, haben Sie verschiedene Optionen, die weiter unten aufgeführt sind. Denken Sie aber bitte daran, dass ein Leistungsanspruch nur dann besteht, wenn die pflegebedürftige Person in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre bei einer Pflegekasse versichert gewesen ist. Bei Kindern gilt diese Zeit als erreicht, wenn ein Elternteil diese Bedingung erfüllt.
Die schnellste und bequemste Möglichkeit ist, den Antrag auf Pflegegrad auf der Homepage der IKK herunterzuladen und auszudrucken. Auf dem mehrseitigen PDF-Formular können Sie ankreuzen, welche Art von Pflegeleistung Sie beantragen möchten: ob nur Pflegegeld oder eine Kombination aus Sach- und Geldleistung. Weiterhin müssen Sie Angaben machen, wer die Pflege durchführt – ob Pflegedienst oder Pflegeperson – und welche Ursache die Pflegebedürftigkeit hat.
Vergessen Sie auch nicht, Ihren gesetzlichen Betreuer zu nennen, falls es einen solchen gibt. Daneben ist es wichtig, den Arzt oder die Klinik, die Angaben zur Erkrankung machen können, von der Schweigepflicht zu entbinden. Unter Punkt 4 sind Sie aufgefordert, einen frühestmöglichen Termin für die Begutachtung durch den MDK zu nennen. Sie dürfen auch Zeiten nennen, an denen Sie gar nicht können.
Für die Auszahlung des Pflegegeldes sollten Sie auch schon Ihre Kontodaten unter Punkt 9 hinterlassen. Alles, was Sie tun müssen, ist in dem Antrag genau vorgegeben – am Ende sind Sie noch aufgefordert zu unterschreiben.
Ihren Antrag auf Pflegegeld können Sie postalisch an die IKK classic senden, die Adresse befindet sich bereits auf dem Formular aufgedruckt. Sie sollten auch Ihre Versichertennummer mit angeben, das wird die Zuordnung und Bearbeitung vereinfachen.
Wenn Sie den Antrag nicht im Internet herunterladen, sondern ihn sich nach Hause zuschicken lassen möchten, dann wählen Sie auf der Homepage unter „Kontakt“ eines der dortigen Service-Angebote. Per Nachricht auf dem Kontaktformular oder per Anruf können Sie Ihren Wunsch nach Zusendung des Antrags äußern.
Das monatliche Pflegegeld der IKK stellt nur eine Grundversorgung dar
Für die Auszahlung des Pflegegeldes gibt es zwei Bedingungen: Zum einen ist dies der anerkannte Pflegegrad, zum anderen dürfen Sie nur von nicht-professionellen Pflegepersonen in Ihrem Wohnumfeld betreut werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflegenden Angehörige, Nachbarn oder Freunde sind. Um ihre Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege zu erweitern, können sie an kostenlosen Schulungen oder Kursen teilnehmen. Ehrenamtlichen Pflegepersonen stehen im Rahmen der „Sozialen Sicherung“ zudem verschiedene Leistungen zu. Als Pflegegeld-Empfänger können Sie ferner entscheiden, ob Sie den monatlichen Pflegegeld-Betrag an diese Personen als Aufwandsentschädigung „auszahlen“.
Doch zunächst geht es für Sie so weiter: Nach Beantragung des Pflegegeldes bei der IKK wird sich der MDK bei Ihnen melden. Bei seinem Besuch beurteilt der Gutachter die Pflegebedürftigkeit anhand der Beeinträchtigungen der individuellen Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in sechs unterschiedlichen Bereichen. Dazu gehören etwa kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Mobilität und die Selbstversorgung – wie selbstständig gelingt die tägliche Körperpflege, das An- und Auskleiden und die Ernährung?
Alle Fragen sollten Sie ehrlich und nach gutem Gewissen beantworten. Wenn Sie bei manchen Punkten nicht weiter wissen, dann geben Sie dies ruhig zu. Denn es geht ja nicht darum, dass Sie vor dem Gutachter gut dastehen, sondern dass er Ihre gegenwärtige Lebenssituation realistisch beurteilt. Umgekehrt sollten Sie nichts „dramatisieren“.
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Die vorhandene Beeinträchtigung der Selbstständigkeit in den einzelnen Lebensbereichen wird anhand eines Punktesystems erfasst. Das Gutachten dient der Pflegeversicherung als Grundlage. Erfahrungsgemäß nimmt das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit einige Wochen in Anspruch. Daher sollte Ihr Antrag auf Pflegegeld bei der IKK frühzeitig gestellt werden. Am besten schon dann, wenn aufgrund bestimmter Anzeichen der Pflegefall vorauszusehen ist.
Machen Sie sich bewusst, dass das Pflegegeld nicht mehr als eine Grundversorgung ist. Bei Pflegegrad 1 erhalten Sie noch kein Pflegegeld, ab Pflegegrad 2 staffelt sich die monatliche Summe wie folgt:
- Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie 316 Euro
- Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 545 Euro
- Bei Pflegegrad 4 erhalten Sie 728 Euro
- Bei Pflegegrad 5 erhalten Sie 901 Euro
Bitte beachten Sie außerdem: Die Leistungen werden nicht unbegrenzt rückwirkend, sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Pflegegeld möglichst schnell bei der IKK zu stellen. Durch die Pflegebedürftigkeit können über Monate und Jahre hinweg recht hohe Kosten anfallen, die von Ihnen privat getragen werden müssen. Eine private Zusatzversicherung sollte daher jeder ins Auge fassen – denn schließlich ist keiner davon ausgeschlossen, einmal pflegebedürftig zu werden.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Antrag auf Pflegegeld oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege