Pflegegrad bei der KKH beantragen

Bei der Kaufmännischen Krankenkasse, der KKH, handelt es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung mit Sitz in Hannover und knapp 2 Millionen Versicherten deutschlandweit. Wer bei der KKH krankenversichert ist, ist auch an die Pflegeversicherung der KKH gekoppelt. Im Folgenden soll erklärt werden, wie ein Pflegegrad der KKH beantragt werden kann, welche Schritte auf dem Weg dahin zu beachten sind und welche Vorteile ein Pflegegrad der KKH mit sich bringt.

Pflegegrad der KKH als wichtige Stütze

Ein Pflegegrad der KKH ist grundsätzliche Voraussetzung dafür, um einen Anspruch auf Pflegeleistungen zu begründen. Ohne Pflegegrad der KKH können auch keine Leistungen gewährt werden. Für Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. Pflegebedürftigkeit hat der Pflegegrad der KKH daher fundamentale Bedeutung. Wird der körperliche und/oder psychische Zustand durch Alter oder Krankheit schlechter, wird irgendwann Unterstützung notwendig. Dies gilt besonders dann, wenn bestimmte Alltagsaktivitäten nicht mehr selbstständig oder nur mittels großem Kraftaufwand bewältigt werden können. Pflege kann dann helfen, die entsprechende Hilfe und Unterstützung im Alltag zu erhalten, damit dieser weitgehend schmerzfrei und unter Beibehaltung einer gewissen Lebensqualität gestaltet werden kann.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Voraussetzungen für einen Pflegegrad der KKH

Wer einen Pflegegrad der KKH beantragen möchte, der sollte zunächst darauf achten, dass zwei grundlegende Bedingungen erfüllt sind, von denen es abhängig ist, ob ein Pflegegrad der KKH überhaupt erst mit guten Erfolgsaussichten beantragt werden kann. Die erste Bedingung betrifft die Vorversicherungszeit. In den letzten zehn Jahren vor der Stellung des Antrags auf einen Pflegegrad der KKH muss die antragsstellende Person mindestens zwei Jahre lang dort versichert gewesen sein. Die zweite Bedingung betrifft die Langfristigkeit der Pflegebedürftigkeit. Ein Pflegegrad der KKH wird nur dann gewährt, wenn von einem langfristigen Angewiesensein auf Unterstützung ausgegangen werden kann, in der Regel mindestens sechs Monate. Ist nur kurzfristige Hilfe notwendig, die diesen Zeitraum unterschreitet – beispielsweise nach einem Unfall – so genügt dies nicht, um einen Anspruch auf einen Pflegegrad der KKH zu begründen.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Antrag auf Pflegegrad der KKH stellen

Sind diese beiden Grundbedingungen erfüllt, so kann als Nächstes der entsprechende Antrag gestellt werden. Die KKH stellt auf ihrer Website eine Vielzahl von Anträgen zur Verfügung, beispielsweise den „Antrag ambulante Pflege“ oder den „Antrag auf Leistungen bei vollstationärer Pflege“. Je nachdem, welche Pflegeleistung bereits in Anspruch genommen wird oder gewünscht ist, muss der entsprechende Antrag ausgefüllt werden. Stets kann angegeben werden, ob es sich um einen Erstantrag handelt (wenn noch kein Pflegegrad der KKH vorliegt) oder um einen Höherstufungsantrag (wenn bereits ein Pflegegrad der KKH vorliegt, dieser jedoch nicht mehr ausreichend erscheint und eine Neubewertung vorgenommen werden soll). Der Antrag fragt neben persönlichen Daten ab, ob und in welchem Umfang bereits Leistungen erhalten werden und welche Leistungen genau beantragt werden. Der entsprechende Antrag kann einfach heruntergeladen und ausgefüllt werden und anschließend per Post oder Fax an die KKH gesendet werden.

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Begutachtung durch den MDK

Nach Eingang des Antrags prüft die KKH diesen. Um zu entscheiden, ob und welcher Pflegegrad der KKH gewährt werden kann, schaltet die KKH in einem nächsten Schritt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein. Dieser prüft die Pflegebedürftigkeit. Dies läuft in der Regel so ab, dass der MDK die pflegebedürftige Person zu Hause besucht und sich umfassend über deren Situation informiert, um auf dieser Grundlage eine Entscheidung über den Pflegegrad der KKH treffen zu können. Der Begutachtungstermin des MDK ist von großer Bedeutung, weshalb es sich empfiehlt, sich auf diesen Termin gut vorzubereiten und nach Möglichkeit Angehörige und Bekannte miteinzubeziehen, die am besten beim Termin ebenfalls anwesend sind. Dadurch können sie als Unterstützung fungieren und ggf. auch weitere offene Fragen klären bzw. ansprechen.

Für die Einteilung in einen Pflegegrad der KKH prüft der MDK den Grad der Selbstständigkeit der beeinträchtigten Person. Das bedeutet, dass untersucht wird, inwieweit die Person ohne fremde Hilfe zentrale Alltagstätigkeiten erledigen kann. Dies umfasst fünf Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen. Zum letzten Punkt zählt beispielsweise, ob eigenständig notwendige Medikation eingenommen werden kann. In Bezug auf das Modul „Mobilität“ wird unter anderem geprüft, ob die betroffene Person sich selbstständig in der eigenen Wohnung fortbewegen oder Treppen steigen kann.

Unabhängige Pflegeberatung erhalten

Zuteilung zu den fünf Pflegegraden und Leistungen

Der Pflegegrad der KKH wird dann nach einem Punktesystem vergeben. Je höher der Grad der Unselbstständigkeit in einem Modul, umso mehr Punkte werden vergeben. Je höher die Punktezahl, umso höher dann auch der vergebene Pflegegrad der KKH. Dabei gibt es fünf Pflegegrade: Pflegegrad 1, der bei 12,5 bis 27 Punkten vergeben wird, weist auf nur geringe Beeinträchtigungen hin. Der höchste Pflegegrad der KKH, Pflegegrad 5, der bei nahezu maximaler Punktezahl vergeben wird, deutet auf schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit hin und auf den größtmöglichen Unterstützungsbedarf. Das Ergebnis über die Zuteilung zu einem Pflegegrad der KKH wird meist einige Wochen nach dem Begutachtungstermin mitgeteilt. Die dann gewährten Leistungen staffeln sich je nach Antrag und vergebenem Pflegegrad und fallen somit individuell sehr unterschiedlich aus. Generell gilt aber, dass je höher der zugesprochene Pflegegrad der KKH, umso höher auch die Leistungen ausfallen, die gewährt werden.

Um den komplexen und belastenden Prozess bestmöglich zu gestalten und offene Fragen vorab klären zu können, empfiehlt es sich, Beratung in Anspruch zu nehmen. Bei Dr. Weigl & Partner stehen wir Ihnen hier gerne auf dem gesamten Weg mit unser langjährigen Expertise unterstützend zur Seite.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Antrag oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie beim Pflegegrad Antrag

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen bei Bedarf auch bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den MDK die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!