Pflegegrad bei der Knappschaft
Wer bei der Knappschaft krankenversichert ist, ist auch an die Pflegeversicherung der Knappschaft gekoppelt. Bei starken Beeinträchtigungen und größerem, längerfristigen Unterstützungsbedarf kann ein Pflegegrad der Knappschaft wichtig sein. Nur mit einem Pflegegrad der Knappschaft besteht Anspruch auf bestimmte Leistungen. Im Folgenden wird daher erläutert, wie ein Pflegegrad bei der Knappschaft beantragt werden kann, wie er sich ergibt und was für Unterstützungsleistungen er nach sich zieht.
Bei der Knappschaft, die unter diesem Markennamen seit 2002 auftritt und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zugehörig ist, sind rund 1,5 Millionen Personen versichert. Somit gehört sie zu den größten Krankenversicherungen in Deutschland.
Antrag auf Pflegegrad der Knappschaft stellen
Der Antrag auf einen Pflegegrad der Knappschaft kann einfach online heruntergeladen werden. Die Knappschaft stellt auf ihrer Webseite eine Vielzahl von Antragsformularen für verschiedene Zwecke zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise der Antrag auf ambulante Pflegeleistungen, der Antrag auf Höherstufung (falls bereits ein Pflegegrad der Knappschaft vorliegt), der Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld oder der Antrag auf Wohngruppenzuschlag. Der individuelle passende Antrag kann dann einfach heruntergeladen und ausgedruckt oder direkt am Computer ausgefüllt werden. Der vollständige Antrag kann anschließend per Post an die Knappschaft gesendet werden. Für den erstmaligen Antrag auf einen Pflegegrad der Knappschaft sind in der Regel entweder der Antrag auf ambulante Pflegeleistungen oder der Antrag auf stationäre Pflegeleistungen auszufüllen. In diesen muss genau angegeben werden, welche Leistungen beantragt werden. Zudem müssen verschiedene persönliche Daten angegeben werden. Um über einen Pflegegrad der Knappschaft entscheiden zu können, wird in einem nächsten Schritt der Sozialmedizinische Dienst (SMD) zurate gezogen. Nach Prüfung des eingegangenen Antrags auf einen Pflegegrad der Knappschaft vereinbart der SMD telefonisch oder schriftlich einen Begutachtungstermin.
Begutachtungstermin des Sozialmedizinischen Dienstes (SMD)
Der Begutachtungstermin ist zentraler Bestandteil der Entscheidung über einen Pflegegrad der Knappschaft. Bei dem Termin wird durch qualifiziertes Fachpersonal die individuelle Situation der pflegebedürftigen Person geprüft. Dabei geht es vor allem um den Grad an Selbstständigkeit, über den die beeinträchtigte Person verfügt und mittels dessen sie ihr Alltagsleben bestreiten kann bzw. auf Hilfe angewiesen ist. Fünf Module sind entscheidend für die Prüfung der Selbstständigkeit: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Um die Entscheidung über einen Pflegegrad der Knappschaft zu treffen, werden alle diese Aspekte mit einbezogen und nach einem Punkteschema bewertet. Dabei gilt, dass umso mehr Punkte vergeben werden, je höher die Unselbstständigkeit ist. Ist eine Person beispielsweise nicht in der Lage, sich eigenständig in der eigenen Wohnung fortzubewegen, werden im Bereich Mobilität mehr Punkte vergeben. Zum Beispiel wird auch geprüft, ob die pflegebedürftige Person eigenständig Medikamente einnehmen kann oder noch aktiv am sozialen Leben teilnimmt. Je größer das Angewiesensein auf Hilfe, umso mehr Punkte werden vergeben und umso höher wird der Pflegegrad der Knappschaft ausfallen.
Die Wichtigkeit des Begutachtungstermins für einen Pflegegrad der Knappschaft sollte auf keinen Fall unterschätzt werden. Auch wenn es schwerfällt, sollten offen und ehrlich Beeinträchtigungen und Beschwerden kommuniziert werden, damit später auch ein passender Pflegegrad der Knappschaft vergeben werden kann. Wird bereits Pflege in Anspruch genommen, sollte auch die Pflegedokumentation vorgelegt werden. Zudem empfiehlt es sich stets, den Termin nicht alleine zu absolvieren, sondern Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn dabeizuhaben. Bereits im Vorfeld kann sich über den Ablauf des Termins informiert werden, zudem sollte keine Scheu bestehen, offene Fragen direkt zu stellen und Unklarheiten anzusprechen. Da der Pflegegrad der Knappschaft eine große Stütze darstellen kann, sollte auf dem Weg möglichst keine Unsicherheit bestehen und ein individuell optimales Ergebnis erzielt werden.
Pflegegrad der Knappschaft: 5 Stufen und Leistungen
Einige Wochen nach dem Begutachtungstermin durch den Sozialmedizinischen Dienst wird das Ergebnis mitgeteilt. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto höher der Pflegegrad der Knappschaft. Es gibt fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 der Knappschaft ist der niedrigste und weist auf ein noch hohes Maß an Selbstständigkeit hin. Dieser Pflegegrad wird bei 12,5 bis 27 Punkten vergeben. Der höchste Pflegegrad der Knappschaft, der auf schwerste Beeinträchtigungen und Angewiesensein auf Unterstützung hinweist, ist der Pflegegrad 5, der bei 90 bis 100 (maximale Punktzahl) Punkten vergeben wird.
Je höher der Pflegegrad der Knappschaft, desto höher fallen auch die Leistungen aus, auf die ein Anspruch besteht. In der Regel ist meist Pflegegrad 2 für den kompletten Leistungsanspruch notwendig. Da beim ersten Pflegegrad der Knappschaft nur eine geringe Unselbstständigkeit vorliegt, besteht nur zu Teilleistungen ein Zugang, 125 Euro monatlich für verschiedenste Pflegeangebote. Bei den anderen Pflegegraden setzt sich die bewilligte Summe jeweils daraus zusammen, welche Art von Pflegeleistungen gewährt wird. So gibt es die Pflegeleistung bei häuslicher Pflege und bei Tages- und Nachtpflege (Pflegegrad 2: 689 Euro, Pflegegrad 5: 1995 Euro), Pflegegeld bei häuslicher Pflege (Pflegegrad 2: 316 Euro, Pflegegrad 5: 901 Euro) sowie Pflegesachleistung bei vollstationärer Pflege (Pflegegrad 2: 770 Euro, Pflegegrad 5: 2005 Euro). Die Leistungen können dabei nur ausgezahlt werden, wenn eine Unterstützung mindestens sechs Monate lange benötigt wird. Für kurzfristige Hilfe, beispielsweise nach einem Unfall, wird in der Regel kein Pflegegrad der Knappschaft zugeteilt. Verschlechtert sich die Situation des Betroffenen, kann auch eine Höherstufung beantragt werden. Der derzeitige Pflegegrad der Knappschaft bleibt dabei auf jeden Fall erhalten.
Während des gesamten Prozesses ist gute Beratung notwendig, um Fehler zu vermeiden und den passenden Pflegegrad der Knappschaft erhalten zu können. Unser Team von Dr. Weigl & Partner steht Ihnen hierbei gerne begleitend zur Seite und unterstützt mit der nötigen Fachexpertise.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Antrag oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie beim Pflegegrad Antrag
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen bei Bedarf auch bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den MDK die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!